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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 113
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des Petenten, sowie seine gewohnte polizeiliche Hausordnung für die Bitte
sprechen und daß man bisher wegen Mangel eines geeignet großen Lokals bei
öffentlichen Feierlichkeiten, so auch beim Geburtstag S. k. H. des Großherzogs in
ziemlich großer Verlegenheit war".

Bevor die Kreisregierung über das Gesuch entschied, erteilte sie dem Bezirksamt
zunächst den Auftrag, die übrigen Wirte und insbesondere auch den Ochsenwirt
Hilberer über seine Verzichtleistung auf den Betrieb der bisherigen Badewirtschaft,
sowie auch den Gemeinderat zu hören.

Da Ochsenwirt Hilberer seit längerer Zeit krank war und nicht vor Amt erscheinen
konnte, wurde er von Rechtspraktikant Benz27) in seiner Wohnung vernommen
. Dabei wurde bestätigt, daß, wie schon erwähnt, Hilberer sich schon 1838
vertraglich verpflichtet hat, gegen eine Summe von 1500 fl. auf seine Mitberechtigung
zu verzichten.

Bei der Vernehmung der übrigen Wirte, Kreuzwirt Merkle, Sonnenwirt Fauz,
Rabenwirt Grieshaber, Ochsenwirt Hilberer und Engelwirt Kröpple, bitten diese
um eine Abschrift des Gesuches und versprechen eine schriftliche Erklärung innerhalb
8 Tagen. Schon 3 Tage später ist die von Rechtspraktikant Baur verfaßte
Gegenschrift der Wirte fertiggestellt. Zur Charakterisierung dieser Entgegnung
seien einige Sätze davon angeführt: „Den Ausdruck großartig kann man vielleicht
in individueller Beziehung auf den Errichter des Etablissements gelten lassen,
sonst würde man es aber nur ein ordentliches Wirtshaus heißen." . . . „Der Bittsteller
will sich nur einen doppelten Nutzen verschaffen und gerne eine Wirtschaft
erschleichen und dann seine jetzt schon besitzende eigenthümliche Realgerechtigkeit
um 6000—8000 fl. verkaufen, um dadurch sich aus seinen Verwicklungen zu lösen,
in die er vielleicht durch zu teures Bauen gekommen ist." Es wäre ungerecht,
„einen einzelnen ohne weiteren Grund auf Kosten der übrigen, die das nämliche
Gewerbe führen, zu begünstigen und somit einer Bitte zu entsprechen, welche nur
entweder aus dringender Not /: welche aber dann selbst verschuldet ist :/ oder
aber aus einer großen Anmaßung, wir wollen nicht sagen Unverschämtheit, hervorgehen
konnte. Die angebliche Mineralquelle ist nichts anderes als ein mit
Haaren herbeigezogener Vorwand, um die große Anmaßung der Bitte zu beschönigen
. Auch andere Brunnen wie jener bei der Witwe Kaltenbach und der in
dem Laboratorium des Herrn Apotheker Ernst und andere führen ebenfalls Eisenteile
mit sich". Es wird dann weiter behauptet, sämtliche Brunnen zu Haslach
seien kein Quellwasser, sondern nur Horizontalwasser; werden die Brunnen
stark gebraucht, so verlieren sie ihren Eisengehalt fast ganz. Dabei berufen sie sich
auf das Gutachten des Physikats und auf die Erfahrung des Apothekers Ernst.

Die Stellungnahme des Gemeinderats — Bürgermeister Ruedin und die Gemeinderäte
Haberstroh, Schindele, Hinterskirch und Armbruster — erfolgt ganz
im Sinne der Befürwortung des Bezirksamts. Im besonderen wird bezeugt, daß
keines der vorhandenen Wirtshäuser dem neuen des Zachmann gleichkommt, daß

") Audi vom Advokaten Benz hängt ein Bild im Hansjakob- und Heimatmuseum. Er war ein stattlicher
, wohlbeleibter Herr, der auch von Hansjakob in seinen Erinnerungen „Aus meiner Jugendzeit"
als Zegospieler erwähnt wird (S. 106).

8 Die Ortenau

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