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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 180
(PDF, 66 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0182
auf diese Quelle zurückgreifen können, um ein knappes Bild zu
geben. Dort heißt es: „Ihre Satzungen förderten das religiöse Leben,
verhießen göttliche Gnade, boten aber auch leibliche Vorteile, indem
die Mitglieder in der Not einander beistanden, aus der gemeinsamen
Kasse den Erkrankten milde Gaben spendeten und für das
Begräbnis und die Seelenmesse sorgten. Die Bruderschaften waren
einer Pfarr- oder Klosterkirche angeschlossen. Daß eine solche Bruderschaft
im Laufe der Zeit ein ganz ansehnliches Vermögen zusammenbrachte
, beweisen die zahlreichen Käufe und Darlehen."

Dies letztere geht nun auch aus den Dokumenten hervor, die von
den Bruderschaften in der Bäderstadt erhalten geblieben sind, aber
bis jetzt noch nicht veröffentlicht wurden. Ihnen wollen wir uns nun
zuwenden. Die älteste dieser Baden-Badener Urkunden stammt vom

4. Februar 1468. Sie hängt offenbar eng zusammen mit dem oben erwähnten
Hinweis Mones. In dieser Urkunde bestätigt Petrus de
Lapide (von Stein), der Generalvikar des Bischofs Mathias von
Speyer, die von Markgraf Carl von Baden genehmigte Bruderschaft
mercatorum sive institorum capellae beate Marie virginis im Hospital
zu Baden — demnach in der heutigen Spitalkirche. Er gewährt
einen 40tägigen Ablaß allen Teilnehmern (der Bruderschaft). Datiert
ist die Urkunde: „Dat. feria 5 post fest, purificat. gloriae virginis
Marie 1468."

Die nächste erhaltene Urkunde ist in Rom ausgefertigt (Dat. Romae
anno 1468 ind. 1. die mens, februarii pont. Pauli II. anno 4 — GLA.
37/20). Sie stammt also vom 20. Februar 1468. In ihr wird gesagt: Die
Cardinäle Ludwicus tit. s. quatuor consuatorum, Ricardus tit. S.
Eusebii, Rodericus vicecancellarius ac S. Nicolai in carcere Tulliano
diaconus erteilen den die Capelle der hl. Jungfrau in der Stiftskirche

5. Petri et Pauli zu Baden an den 4 Quatembertagen und der Kirchweihe
Besuchenden und an den Andachtsübungen der dort errichteten
Bruderschaft Teilnehmenden einen lOOtägigen Ablaß.

An dieser Urkunde fällt auf, daß hier nicht die Spitalkirche, sondern
die Stiftskirche genannt wird: allerdings wird in beiden Dokumenten
von der Kapelle der hl. Jungfrau gesprochen. Ferner ist in
der päpstlichen Urkunde nur allgemein von einer Bruderschaft die
Rede; es wird nicht erwähnt, ob es sich um die Bruderschaft der
Händler und Kaufleute handelte. Das läßt zwei Möglichkeiten vermuten
: entweder geht es bei dieser Bruderschaft um eine solche
eines anderen Gewerbes, oder die Bruderschaft der Krämer und
Kaufleute hat die Marienkapelle der Spitalkirche als Stätte ihrer

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