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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 182
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liegende Spitalkirche zu verlassen und in Form eines besonderen
Anbaus in die nunmehr prächtig erneuerte Stiftskirche überzusiedeln
. Das muß, worauf die erwähnten Bruderschaftsurkunden hinweisen
, in den Jahren um 1465 erfolgt sein.

Die nach alledem gegebene Wahrscheinlichkeit, daß es sich um
eine Übersiedlung der Fraternitas in die Stiftskirche handelte, wird
ferner dadurch unterstrichen, daß in den folgenden Urkunden die
Spitalkirche überhaupt nicht mehr erwähnt wird.

Unterm 9. Februar 1470 (Dat. ipsa die beate Apollonie 1470 —
GLA. 37/20. Perg. Original. Siegel abgefallen) bestätigt dann der
schon genannte Generalvikar von Speyer, Petrus de Lapide, die Statuten
der Bruderschaft in der Kapelle der hl. Jungfrau in der Stiftskirche
zu Baden. Diese Urkunde ist in ihrem vollen lateinischen
Wortlaut veröffentlicht in der Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins, 1851 S. 166—168, unter der Überschrift „Die Bruderschaften
und die Schulmeister zu Baden und Durlach, 1467 bis 1470".

Die nächste Baden-Badener Bruderschaftsurkunde stammt vom
4. November 1476 (gegeben Rom anno 1476 die mens. Novemb. pon-
tif. Sixti VI anno — GLA. 37/20). Sie wiederholt oder erneuert den
lOOtägigen Ablaß der Urkunde vom 20. Februar 1468. Man kann daraus
entnehmen, daß die Bruderschaft der Marienkapelle weiterhin
existierte: allerdings läßt die hier erwähnte besondere Zweckbestimmung
dieses Ablasses vermuten, daß es mit ihren Finanzen nicht
sonderlich gut stand — wie auch mit denen ihres damaligen Herrn,
des Markgrafen Karl I. Die große Staatsschuld und das Heidelberger
Lösegeld aus dem Krieg mit dem Pfälzer Fritz, die Verpfändung der
Sponheimischen Lande und der Stadt Pforzheim lasteten schließlich
auch auf den Untertanen. Kurz, die Bitte der Bruderschaft um den
Ablaß mag auch in dieser wirtschaftlichen Lage mitbegründet gewesen
sein — denn im Gegensatz zu der früheren Genehmigung
ist die Verwertung des Ablaßgeldes hier ausdrücklich festgelegt. Es
heißt in der päpstlichen Gewährung: Die Cardinäle tit. S. Petri ad
vinc(ula), Stephanus tit. S. Adriani, Johannes tit. S. Praxedis, Johannes
Baptista tit. S. Balbine, Franciscus tit. S. Mariae novae, Theo-
dorus tit. S. Theodori gewähren denjenigen, welche den Altar der
Marienbruderschaft in der Stiftskirche zu Baden an den 4 Quatember-
tagen und am Tage der Altarweihe besuchen und den zur Herstellung
und Erhaltung der Kelche, Bücher und Kerzen Beitragenden
einen lOOtägigen Ablaß.

Im Jahre 1494 taucht unter den erhaltenen Urkunden nun eine

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