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ten, die Beginen (Laienschwestern), die Armen im Spital und die
Veitsiechen (die Aussätzigen im Gutleuthaus) vor der Stadt besonders
berücksichtigt werden sollen. Solches ist an der Kanzel öffentlich
zu verkünden. Gegeb. Donerstag nach Exaudi (Sonntag vor
Pfingsten) 1494. Pergament Original. Mit dem Siegel der Stadt Baden
(GLA. 37/26).
Dieser Urkunde ist nun einiges zu entnehmen über die caritative
und fürsorgerische Tätigkeit einer Bruderschaft: sie bestand vor
allem im Almosengeben. Bezeichnend ist aber, und das sagt dieses
Pergament, in welch peinlich genauer Weise die Verteilung des Almosens
geregelt wurde. Die Bruderschaften waren also nicht nur
kirchlich-religiöse Vereinigungen, sondern erfüllten zugleich auch —
wie die Klöster — Aufgaben, die heute vom Wohlfahrtsamt und von
den Wohlfahrtsverbänden übernommen werden. Anscheinend war
die Verteilung der Almosen am Ende des 15. Jahrhunderts in Baden
noch vorwiegend Sache der Bruderschaften. Wenn wir die „Ordnung
des Bettel-Vogts zu Baden vom Jahr 1528" (s. „Ortenau", 37. Heft 1957,
S. 51—60: „Die Bettler und der Bettelvogt") hiermit vergleichen, so
werden wir erkennen, wie in jenen Jahren um 1500 sich eine Verlagerung
von einem zwar organisierten, aber immer noch wesentlich
privaten Almosengeben zur amtlichen Funktion vollzog: dies
lag im Zug einer Zeit der „Ordnungen", der nunmehr aufkommenden
Bürokratie.
Am Ende des 15. Jahrhunderts aber scheinen die Bruderschaften in
Baden kapitalkräftiger geworden zu sein — oder geschäftstüchtiger.
Denn die nächste der auf uns gekommenen Urkunden — sie ist vom
12. Dezember 1496 datiert — weiß bereits zu berichten, daß man Geld
verlieh, statt es unter die Armen zu verteilen; hier heißt es: Bernhart
Eßlinger, Bürger zu Baden, leiht von den Pflegern der Bruderschaft
U. L. Frauen in der Stiftskirche daselbst 20 fl. auf sein Haus hinter
der Stadtmühle. Gegeben uff S. Lucien (13. Dezember) abent 1496.
Das Siegel der Stadt ist abgefallen (GLA. 37/18).
In der nunmehr folgenden Urkunde vom 20. Oktober 1501 ist wieder
die Rede vom Verkauf einer der Bruderschaft zugesprochenen
Gült, eines in Naturalien bestehenden Zinses; es heißt dort: Die
Pfleger der S.-Nicolaus-Bruderschaft des Stiftes zu Baden verkaufen
an Heinrich Fulleder, Canonicus daselbst, eine Gült von 5 Maltern
Korn um 30 fl. Hauptgut (Kapital). Mittwoch nach S. Lux (Lukas
18. Oktober) des heil. Evangelistentag. Pergament Original mit Siegel
(GLA. 37/11). Hier taucht wieder jener, anscheinend recht ge-
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