http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0201
Sehr frühe war die Abtei auch in H e 1 m 1 i n g e n als Grundbesitzer
anzutreffen gewesen. Samstag vor Dionysii 1288 wurde durch
Kauf ein Hof mit seinen Gütern im Bann des Dorfes H e 1 b 1 i n g e n
— erste Erwähnung des Ortes — erworben, welchen Werner gen.
Eier in Erbleihe besessen hatte, um 19 ii 24 Äcker, 16 Stücke
(frustra) Feld und % Mannsmatten. Angrenzer: Die Mönche von
Schwarzahe, die Herren von Schauenburg, die Herrin von Lietenberg
(? Lichtenberg), Otto von Scherzheim, einige Dorfbewohner, die
Müllerin von Hirsahe und die alte Vogetin. Flurnamen (Kopie
K 1328)! 1291 fügte das Kloster den Hof des Anselm Schelling um
48^ hinzu. Einkünfte von 4 ß ^ und 2 Kappen auf einem Hof in
Helblingen wurden 1296 vermerkt, auch der Kauf anderer Güter für
10 S JJ. Desgleichen 1301 für 9 8 Haus, Hof, Hofreite samt Gütern
in Helblingen, von denen 11 V. Korn zwischen Himmelfahrt und
Geburt Maria gegeben werden sollten, wurden 1371 gegen 5 V. Korn,
3 Plappart und 1 Kappen als Erblehen ausgetan. Im selben Jahre erfolgte
die Erbleihe eines Hofes mit Gebäuden und Zugehörde in der
Burngasse zu H. mit allen Äckern und Matten für eine jährliche
Gülte von 8 V. bestes Korn zu 2 4 zwischen Maria Himmelfahrt und
Geburt. Bedingung: Wenn der Erblehner die Güter, die ihm geliehen
sind, verkaufen will, ist er gehalten, das Gut dem Lehnsherrn anzutragen
(K 1321). Doch war das klösterliche Grundeigentum in Helm-
lingen später gering und in einem Gültgute zusammengefaßt. Hackers
Jacob zu Helblingen lehnte 1544 dasselbe auf neun Jahre: Soll acht
Jahre jährlich 4 V. und das 9. Jahr 5 V. Korn geben. Laut Erneuerung
1533 bestand dieses Gültgut in 66 Äckern, 2 Äckerlein und 3 Tagen
Matten im gemeinen Wald. Item Haus, Hof, Scheuer und Zugehörde
im Dorf zu H. (Dabei der Vermerk: Ist diese Hofreite abgegangen
und eingefallen.) Item 3 Jüch Felds im Riedt jenseits des Rheins gelegen
, sind in Rhein gefallen (B 7863).
Die zunehmende Volkszahl — 33 Herdstätten und 28 Bauern 1492 —
zwang Helmlingen, sich nach Klosterlehen umzusehen, denn schon
bedrängte der Rhein Dorf und Bann (1532!). Die Güter des bereits
abgegangenen Hofes zu Hirsach — das Feierabendlehen — wurden
zur Befriedigung der Anwärter 1533 in drei statt zwei Lehen vergeben:
I. 121/2 Jüch und 34 Äcker. II. 13 Jüch und 33 Äcker.
III. 12x2 Jüch, 29 Äcker und 1% Tagen Matten.
Jacob Schmid von Helmlingen griff über den Bann hinaus und lieh
1552 das Muckenschopfer Lehen ,,uf der langen Wand" mit 22 Jüch
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