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einen Dinghof, dessen Weistum bei Beinert, S. 57 abgedruckt ist.
Von Zinsen, die man jährlich von Hofreiten und Gütern gab, berichtet
1462 Berain 7852 unter
„Zensus zu Meynbrechtzhoffen:
Item 28 7ß 1^ straßburger und 11 Em hünre und 11 vaßnacht hünre oder
4 $ für em Ernhun und 6 £ für ein vaßnachthun zu gefallen alle Jor zu zinß
am necbsten Sondag nach Adeln in Dinghoff zu Meynbrechtzhoffen, und was hünre
git, ist valber (und git auch yede Juche 4 ^ so wite und breite die Hube gott —
K 1318). Den vorgemelten zinß sol ein meiger im selben Dinghoff antworten gon
Swartzach in das Closter14)."
1544 verkaufte Abt Johannes den Dinghof an Hans Zoller, den
Schaffner zu Lichtenau, mit dem Recht des Wiederkaufs um 45 fl.
Im Verlaufe meiner Arbeit über die Kloster- und Herrschaftsgüter des Gerichts
Lichtenau konnte auch das Dunkel über Renchenloch gelichtet werden. Es bestanden
da zwei Hofgüter. Mit dem oberen Hof, einst Illehag geheißen —
der Name war später in Vergessenheit geraten —, an der Landstraße von Renchenloch
gelegen, war das klösterliche Illehaglehen 1552 wieder vereinigt worden;
1625 schätzte man noch 55 Jüch Feld und 25 Tagen Matten. Inhaber waren Balthasar
Stößer, dann Matheis Karcher, Bürger zu Straßburg, seit 1596 Sebastian von
Rüppurr. Auf untertäniges Bitten des Junkers verwilligte Graf Philipp V. von
Hanau-Lichtenau 26. April 1596 diese Vergünstigung und Freiheit: Er und seine Erben
mögen den Hof als ein adelig Gut besitzen und bewohnen, hinfort aller Beschwerden
als Steuer, Bet, Zehnten, Frondiensten und anderem frei sein, ausgenommen, was
sie an Häusern und Gütern noch erkaufen würden, das kleine Weidwerk im Bann
bei und um Renchenloch und Memprechtshofen betreiben, nach Füchsen und Hasen
hetzen, jagen und schießen und mit Strickgarnen Feldhühner fangen, doch solches
Weidwerk von niemand anderem außer dem Knecht und Diener ausüben lassen;
aber des hohen Weidwerks auf Rot- und Schwarzwild, Hirsche, Rehe und Wildsäue
, auch Fasanen, möge er sich enthalten. Dazu wurde ihm das herrschaftliche
Fisch- und Altwasser im Kälbelswört um den gewöhnlichen Zins von 38 3 ß 4
zugestellt. Für die Bewilligung dieses Privilegiums bedang sich Hanau das Vorkaufsrecht
aus. Nur von etlichen erkauften Äckern gab man 2 V. Korn und 2 V. Hafer
-dem Stift Molsheim oder in den Bruderhof als Zehnten (1633). Erst 1622 wird Junker
Sebastian von Rüppurr, markgräflich badischer Amtmann in Großweier, im Kirchenbuch
Freistett als Eigentümer „des Rüppurrischen Hofgutes" angegeben. In der
großaufgezogenen Bewirtschaftung des Hofes gab es einen Meier, Gärtner, Rebmann
, Schütz und Hänfer. Einträge des Kirchenbuches: 1622, 12. August a. K. ward
Frau Maria von R., geb. vom Stein und Reichenstein, zu Scherzheim begraben
(Seuche!). 1624 auf Andrea sind Jr. Sebastian von R. und Euphrosina, geb. Zinck-
moserin eingesegnet worden. 1626 wurde die Tochter Franziska von R. getraut
mit Jr. Emmerich Gottfried von Hornberg, Forst- und Jägermeister zu Lichtenau.
Sebastian von R. verstarb 1629 mit Hinterlassung vieler Schulden, so daß die
Kinder auf die Erbschaft Verzicht leisteten und der Hof den Gläubigern, Israel
Rühl, Goldschmied in Straßburg, gerichtlich zugewiesen wurde. 1640 forderte die
Ortenauer Ritterschaftskasse die rückständigen Beiträge zu Kontributionen und
1649 das Friedensgeld, dem die Riehische Wittib jeweils nachkam. Die nach dem
Kriege angelegten Bannerneuerungsprotokolle berichten über den Umfang des
14) Vermerk: Die fällbaren Güter haben zu Fall geben das beste Vieh, es seye gewesen Pferdt,
Kuh, Kalb, Sdiwein, Schaf; in Ermanglung Vieh war der Fall das beste Kleid.
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