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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
38. Heft.1958
Seite: 204
(PDF, 66 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1958/0206
17. April 1716 dem „Kirchenmeier" in neunjähriger Lehnung gegen 55 fl. Jahreszins
(Akten-Abt. 112. Fasz. 319, 320, 354. Amt Rheinbischofsheim Konv. 13).

Bauernkrieg und Reformation wirkten sich für die Abtei auch wirtschaftlich
ungünstig aus. Denn die Bauern verweigerten die Lieferung
der Gülten und Zinsen, dazu eigneten sich die Prädikan'ten mancherorts
den ganzen Zehnten an und ließen das Gotteshaus als Kollator
und Zehntherr leer ausgehen. Zwar stellte Hanau auf einem gütlichen
Tage an Johannis 1529 seine Unterstützung für das Gericht
Lichtenau in Aussicht, aber in den elsässischen Besitzungen des
Klosters blieben die Schwierigkeiten noch lange bestehen. Um
Schulden von 500 fl. und 200 fl. bei dem Stift zum Jungen St. Peter
in Straßburg abzulösen, war Abt Martin 1551 zum Verkauf mehrerer
Lehengüter gezwungen:

1. Das Gültgut zu Helmlingen — das Gut zu Hirsach — an Beck Henßlin zu
Helmlingen für 200 fl. bar.

2. Das Streycherslehen an Hermann zu Muckenschopf mit 31 Jüch, jedes zu
5 fl. und die 2 Tagen Matten in Kauf um 155 fl. Soll die Schuld verzinsen und
bleiben die Güter als Unterpfand.

3. Zehn Jüch im Niedern Felde am Dorf zu Muckenschopf für 100 fl. bar (B7863).

4. Das Lehen im Nawland (Nuwelende) zu Muckenschopf, 18 Jüch Feldes und
3 Tauen Matten sowie eine Bühn zu Hirsach um 105 fl. an Symon Stoß zu Scherzheim
. Davon gibt er Jahrs 5 Guldin 1 orth Zins (B 7873).

5. Den 29. Mai 1552 das Illehaglehen, 52 Jüch Felds und 6 Tagwann Matten, an
Hanß Seyppel, genannt Heß, und Aurelia, seine eheliche Hausfrau, zu Straßburg.
Laut Revers wurden beim Kauf 1 ß Str. und 1 Kappen jährlicher Weisung, auf
Stephani in Schwarzach zu antworten, angedingt. Sollten Käufer oder Erben mit
der Reichung obiger Weisung säumig werden, hatte das Kloster Fug und Recht,
das Gut anzugreifen, bis aller Ausstand, Kosten und Schaden bezahlt wären
(U. A. 37/165).

Den Vorräten des klösterlichen Hubhofes in Scherzheim hatten
die aufrührerischen Bauern 1525 auch hart zugesetzt. Donnerstag
nach Jacobi 1531 wurde derselbe, den Lutteis Lorenz bisher gebaut1
''), mit Haus, Scheuer, Ställen und Garten samt zwei anliegenden
Äckern — 32 Jüch und 66 Äcker, II1- Tauen Matten — um 22 fl. an
Büll Hansen als Erblehen in Kauf gegeben; Unterpfand für die Gülte
von 12 V. Korn, 1 1 Kappen auf Stephani waren Gebäude, Garten
und die beiden Grundstücke. Abt Johannes selbst setzte den
Erblehner in Anwesenheit von Konrad Alkheffer, Bürgers zu Straßburg
(dem Schaffner des Klosters zur Besorgung der Geschäfte im
Elsaß und in der Stadt) und ,,Her Michels N., Pfarher" (also ein Prä-
dikant), in seine Rechte ein (B 7622). Bereits 1533 war das Erblehen

") Lutteis (Ludwigs) Lorenz. Siehe .Die Ortenau" 32. Helt, 1952, S. 76 Anmerkung.

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