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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 55
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kapitalien 159 567 M. Das Gemeindevermögen war um das Achtfache gestiegen.
Goldscheuer zählte vor dem ersten Weltkriege zu den wohlhabendsten und umlagefreien
Gemeinden.

Im Jahre 1924 bezifferte sich rer Steueranschlag der Privatgüter auf 5617000 M.
und der des Gemeindegrundbesitzes auf 3 328 000 M.

Abgaben und Dienste

Vielerlei drückende Abgaben und Dienste forderten die Grundherren und
kleine Landesfürsten von ihren Untertanen. In den Ortschaften der Landvogtei
Ortenau treffen wir hingegen günstige Verhältnisse an. Die Abgaben und Dienste
der Gemeinde Goldscheuer werden zum Teil in dem Ortenberger Berain (Flurbuch
) vom Jahr 1559 angeführt.

„Die Kaiserliche Majestät haben zu Goldschyr alle höh Obrigkeit, Reis, Bed,
Steuer, Schätzung und andere Gerechtigkeit als Hagen und Jagen. Es trägt sich
aber nimmer zu, daß Wildpret vorhanden; denn sie haben keine Wäld und nur
kleine Bosch und Hürst. Item müssen die alte Maß zu Ottenheim gefecht (geeicht)
holen, aber ander Gewicht und Maß lassen sie zu Offenburg fechten, sind aber
solches, nicht schuldig.

Item ungefährlich auf 80 Herdstätten und soviel Bürger und Taglöhner. Item
seien freie Reichsleute, haben ihren freien Zug, dürfen kein Abzug noch Fahl,
oder anders dergleichen geben. Item alle Gebot, Verbot, Ordnung und Satzung
haben die Kais. Majestät oder derselben Amtleut zu tun.

Grenzen. Oben an Altenheimer Bann, jenseits des Rheins an die Stadt Straßburg,
item an die von Hundsfelden, an das Spitalgut zu Straßburg, an die von Eckartsweier
, deren von Hanau Untertanen, item auf deren von Endingen Raithen Riedlehen
Hohnhurster Bann und ist die Altschutter. Ein Bann-Markung sind allenthalben
mit Lochen versehen, haben keine Span (Grenzstreitigkeiten). Item jeder
Dienstknecht muß der Herrschaft schwören.

Kirchen. Haben ein Pfarrkirk, darin obgemelte Dörfer gehören, ist die Kais.
Majestät Collator (Verleiher). Ist der Zehnt des Pfarrherren als von Korn, Weizen,
Hanf, item von jedem Tauen Matten 1 Pfennig.

Die Pfleger (Kirchenfondsrechner) müssen dem Schaffner und Secretarius
Raitung (Rechnung) geben.

Frevel. Item alle Frevel hoch und nieder gehören der Kais. Majestät zu.

Item alle Einungen gehören den Dörfern zu. Als Feldeinung, Weideinung. Und
tut eine Tageinung 4 ^ und ein Nachteinung 1 Schilling, aber ein Fremder 2 ß
(Schilling). Haben kein Wasser, als den Rhein und die Schutter, haben darin zu
fischen, wann sie wollen."

„Reis, Folg und Musterung." Damit begriff man militärische Lasten aller Art.
Erzherzog Leopold hatte für die vier Gerichte der Landvogtei einen Soldaten
zum Exerzieren und Mustern der Bürger bestimmt. •

Die Bed war eine herrschaftliche Abgabe, nach dem Vermögen bemessen, und
kam unserer Grund- und Häusersteuer gleich. Man unterschied eine Herbst- und

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