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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 93
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zur Hl. Dreifaltigkeit zur Folge haben konnte. Auch wandte er nichts dagegen
ein, als dieselbe durch bischöfliche Verordnung vom 4. März 1809 aufgehoben und
die Versehung derselben durch einen eigenen Geistlichen untersagt wurde.

Dies bedeutete zwar noch nicht ihr sofortiges Ende. Doch als Pfarrer Häußler
zur Bewältigung der ausgedehnten Pfarrei, die immerhin 1800 Gläubige im Umkreis
von 4 Stunden und vier Schulen mit 570 Kindern zählte, einen weiteren
Geistlichen anforderte, prüfte die Behörde, ob es nicht zweckmäßiger sei, eine
eigene Pfarrei in dem großen Filialort Sasbachwalden zu errichten. Dies war zunächst
aus finanziellen Gründen nicht möglich,
aber der Gedanke bestand nun einmal. Der
Nachfolger Häußlers, Pfarrer Philipp Liehl,
versuchte, die Wallfahrt Wiederaufleben zu lassen
. Er bemühte sich um Genehmigung und gab
an, das Verbot sei von der Bevölkerung nicht
beachtet worden. Früher seien Leute aus dem
Elsaß herübergekommen, und nun zwinge man
die Einheimischen, nach St. Odilien oder nach
Walldürn zu gehen. Die Regierung erlaubte die
Wallfahrt, aber die Katholische Kirchensektion
des Innenministeriums lehnte sie am 20. August
1818 erneut ab. Im Herbst des gleichen Jahres
wurde Stadtpfarrer und Dekan Ignaz Demeter
zum Pfarrer inSasbach ernannt. Während seiner
Amtszeit besichtigte Bezirksbaumeister Vierordt
die Wallfahrtskapelle und beantragte 1822, um
Unfälle zu vermeiden, die sofortige Schließung, Sasbachwalden, Dnifaltigkeitskirche
da sie dem Einsturz nahe sei. Später wurde

Pfarrer Demeter ins Domkapitel nach Freiburg berufen und am 11. Mai 1836
zum Erzbischof in Freiburg ernannt. Als Domkapitular um seine Ansicht befragt,
sprach er sich für die Errichtung einer Pfarrei in Sasbachwalden aus; hatte er doch
selbst die weiten Wege bei allem Wetter gehen müssen, um seines priesterlichen
Amtes zu walten. Seinem Beistand ist es zuzuschreiben, wenn der Großherzog dem
Antrag des Innenministeriums zustimmte und unterm 29. September 1836 genehmigte
:

1. daß in Sasbachwalden eine neue Pfarrei errichtet und zu diesem Zwecke

2. die Dreifaltigkeitskirche zu Sasbach mit dem dazugehörigen Mesnerhaus
abgebrochen und nach Sasbachwalden transportiert werde.

Die Behörde hatte schon 1815 einmal vorgeschlagen, es möchte die Wallfahrtskirche
bei schicklicher Gelegenheit bei dem Bau einer Pfarrkirche der Umgebung
verwendet werden. Auch die Kirchenbehörde hatte kein Interesse, die schadhaft
werdende Kirche zu halten, da öfters junge Leute die Wallfahrt am Sonntagmorgen
aufsuchten, weil hier kein Gottesdienst mehr war.

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