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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 106
(PDF, 62 MB)
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Erben nannten außerdem 3 % Jüch und 2 Tagen eigen. Das „Königsgut" ertrug
weder Bet noch Zehnten, nur die dazugekauften Güter waren den bürgerlichen
Beschwerden unterworfen.

Durch Kauf gelangte das Hof gut 1699 dann an Friedrich Jakob Wurmser von
Vendenheim, Hochgräfl. Han. Regierungspräsident, Geh. Rat und Amtmann beider
Ämter Lichtenau und Willstätt und 1723 wohl durch Erbschaft an die Gayling von
Altheim, vermutlich den Han. Rat Philipp Reinhard Gayling von Altheim. Lange
wurde das Gut durch einen Meier bewirtschaftet und später erst aufgeteilt und
den Dorfgenossen in Pacht gegeben. Eine Zusammenstellung des Grundbesitzes
ergab 1802: zu Helmlingen 67 K Jüch und 15 % Tagen, zu Scherzheim 14 % Jüch,
zu Muckenschopf 4 Tagen, zusammen 82 Jüch und 19% Tagen. Für verlorenes
überrheinisches Grundeigentum wurden 1821 aus der Rheingüterentschädigung
etwa 3 ha Wiesen auf Gemarkung Muckenschopf zugeteilt. Daß dieses Hofgut
bestehen blieb und nicht zertrümmert wurde, war eines der Hindernisse in der
wirtschaftlichen Entwicklung des Rheindorfes Helmlingen. Denn jährlich wanderte
ein stattliches Pachtgeld (1907: 4602 M) an die Freiherrlich von Gaylingsche Gutsverwaltung
in Ebnet bei Freiburg. Die Grundbücher weisen nun den Besitz an
Ackerland und Wiesen aus, wie folgt:

Helmlingen 23 ha 80 a
Scherzheim 10 ha 18 a 95 qm
Muckenschopf 2 ha 89 a 31 qm

36 ha 88 a 26 qm

Erfreulich ist, daß diese Güter des ehemaligen Helmlinger Herrenhofes 1954
veräußert wurden und nun in bäuerliches Eigentum übergegangen sind.

Der Gayling

Nicht zu verwechseln mit dem Gaylingschen Gute ist der Gayling, eigentlich
Geiling oder Gigling, die Gemarkung des nach 1500 abgegangenen Rheindörfleins
Gügelingen oder Giglingen zwischen Helmlingen und Freistett. Es gehörte ins
Gericht Lichtenau, kirchlich nach Offendorf und zählte laut Salbuch 1492 sieben
Hofstätten und acht Bauern. 1507 war Güglingen noch Mitglied der Fischerzunft
des Amts Lichtenau. Wohin sich die Bewohner wandten, ist unbekannt. Den Bann
zog die Grundherrschaft an sich und betrieb lange einen Ackerhof, dessen Meier
sich der Kirche zu Freistett bedienten (Kirchenbuch). Giglinger Wald und Giglinger
Au im Eckerbüchlein 1593! Gegen ein Darlehen von 3000 fl. wurden 1603 Gigling
und Kälblinswört an Hanß Georg von Bernhold, Kapitän auf Burg Lichtenberg,
verpfändet und der fällige Zins auf die Bet von Scherzheim und Helmlingen-
Muckenschopf verwiesen. Inventar 1626: „Die Giglinger Aue mit Grund und Holz
geschätzt zu 3000 fl. Der Giglinger Wald samt dem halben Haderkopf geschätzt
zu 1874 fl. Einnahmen: Weidzins aus dem Gigling jährlich 105 fl. Das Altwasser
auf dem Gigling 2 fl." Im Laufe der Jahrhunderte hat der Rhein auch hier den

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