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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 160
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1959/0162
Zehntangelegenheiten

Von Alfons Staedele

I. Zehntablösung der Gemeinden Fessenbach, Zell und Rammersweier

Die drei Gemeinden Fessenbach, Zell und Rammersweier haben die Ablösung
des auf ihrer Gemarkung ruhenden ärarischen Zehntens beantragt. Das Ablösungskapital
der Gemeinde Fessenbach wird auf 21 182 fl. festgesetzt, das der
Gemeinde Zell beträgt nach Abzug des Staatszuschusses 29 492 fl., das der Gemeinde
Rammersweier beziffert sich nach Abzug des Staatszuschusses mit 3661 fl.
51 kr. auf 10 205 fl. 31 kr. Alle drei Gemeinden beschließen mit Mehrheit, daß
der Zehnte von der Gemeinde und nicht von den Zehntpflichtigen ahgelöst und das
betreffende Kapital bei der Schuldentilgungskasse aufgenommen wird, der nach
den Bestimmungen des Zehntablösungsgesetzes das Kapital mit 5 Prozent Zins
wieder heimzuzahlen ist. Aber nach dem Bericht vom 8. Juli 1851 des Oberamts
Offenburg muß bei den traurigen Verhältnissen der Reborte Fessenbach und Zell
Nachsicht geübt werden.

Fessenbach bedarf nach Abzug des Staatszuschusses ein Kapital von
15 672 fl. 42 kr. Das dem Domänenärar zehntbare Weinbergareal umfaßt
129 Morgen 7\f. Haufen, zehntfrei sind 3 Morgen 5 ^ Haufen, das dem herrschaftlichen
Erblehenbeständer zehntpflichtige Ackerland beträgt 30 Morgen 218
Ruten. Da bereits auf Zahlung des Weinzehnten von 1839 gedrungen und schon
Klage geführt wird, wird Georg Basler 1840 als Zehntrechner bestellt.

Auf der Gemarkung Rammersweier besitzt die Domänenverwaltung in
vier Distrikten den großen Zehnten, auf den Allmend- und Neubruchfeldern den
kleinen Zehnten und den Weinzehnten von sämtlichen Weinbergen. Das Areal des
großen Zehnten umfaßt 72 Morgen 3 Viertel, des kleinen Zehnten 14 Morgen,
der zehntpflichtigen Weinberge 192 Morgen 3 Viertel, dazu kommen die mit dem
Zwanzigsten belasteten 28 Morgen 1 Viertel. Erblehenmeier Josef Anton Müller
in Weierbach bezieht auf ungefähr 400 Morgen den großen Fruchtzehnten. Alles
übrige Ackerfeld und sämtliche Wiesen sind zehntfrei. Zum großen Zehnten gehören
Weizen, Korn, Sommergerste und Haber, zum kleinen Zehnten Wintergerste
, Reps Grundbirnen und Hanf. Das Ablösungskapital ist zunächst berechnet
auf 9183 fl., nämlich für den großen Zehnten 832 fl., den kleinen Zehnten 73 fl.
42 kr. und den Weinzehnten 8277 fl. 20 kr. In der Zeit von 1819 bis 1832 gab es
einen Vollherbst in den Jahren 1819, 1823, 1826, 1828, einen Halbherbst 1820,
1825, 1829, 1832, einen Viertelherbst 1821, 1822, 1824, einen Fehlherbst 1827,
1830, 1831. Das Ablösungskapitel ist für den Weinzehnten auf 12 961 fl. 40 kr.

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