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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
39. Heft.1959
Seite: 211
(PDF, 62 MB)
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ist es ein Zeichen, daß die Rodung von Zell aus nach Norden vordrang. In diesem
Falle war es nicht nötig, daß der Nordracher Dinghof im Schönwald in die
Freihofliste besonders aufgenommen wurde, denn er gehörte zum klösterlichen
Forstbezirk „Moos". Dieser war sowieso seit alten Zeiten durch besonderes königliches
Privileg von allen Steuern, Abgaben usw. an außerklösterliche Gewalten
frei116). Ob dieser Hof auch eine Freistatt für Verfolgte war, muß indes bezweifelt
werden.

Den weiteren Verlauf der Urbarmachung und damit der unermüdlichen Innenkolonisation
durch das Kloster Gengenbach im Zeller Raum bis zum Anfang des
15. Jahrhunderts zeigt hinreichend die lange und aufschlußreiche Liste der Zehntbezirke
, ohne daß neue Curien dazukamen:

1. „Nordrach obderkirchen (heute Obertal), Nordrach undir der Kirche, Nordrach
zu den Linden, Molstein (Mühlstein). Diese alte Namensform ist doch wohl als
Malstein (Dingstein) zu deuten.

2. Harmarspach (Ober-Harmersbach), Richerspach hub (Oberfiarmersbach-Hub),
Holverspach (Holdersbach), Langenhart (Langhard), Kürnbach (Kirnbach),
Huppfischbach (Hippersbach), Röde (Rot), Usser-hanbach (Vorderhambach),
Innern-hanbach (Hinterhambach), Knopfholz (auch heute so), Herrenholz (auch
heute so), Bürren (Birach);

3. Celle (Zell a. H), Grebern (Gröbern);

4. Nidern-Enterspach (Unter-Entersbach), Obern-Enterspach (Ober-Entersbach),
Uff Ecke (wohl Eckerhof), Nülle unde büche (Nillhöfe und Buchen);

5. Köpf unde Eschpach (Stöcken und Espen);

6. Biberach;

7. Steinach, Nidernbach (Niederbach), Tachbach unde bogspach (Dochbach und
Bocksbach);

8. Ussern-Bollenbach (Bollenbach, wozu auch Schnellingen gehörte), Innern-Bollen-
bach (Welsch-Bollenbach);

9. Weiler"117).

Diese Zinken und Ortschaften sind heute noch vorhanden. Seither sind nur
noch wenige dazugekommen, dagegen sind manche dieser Zinken in den letzten
500 Jahren wesentlich größer geworden, einige anscheinend auch kleiner.

Am meisten beeindruckt uns die Aufschließung der zahllosen Zinken zu beiden
Seiten des Harmersbachtales. Dem Harmersbachertal als Stab und Gemeinde gelang
es, aus der politischen Verbindung mit Zell loszukommen. Es wurde ein
selbstherriges Reichstal. Grundherr und Niedergerichtsherr blieb aber trotzdem
nach wie vor der Abt von Gengenbach. Auch hier wie in Zell stand die Besetzung
des Reichsvogtamtes allein dem Kloster Gengenbach zu118). Die Curie lag im

n6) U. vom 29. April 1231, GK Select KK Nr. 56. '") B 2792 fol. 21 ff.

"•) U. vom 16. Dezember 1641, GK 30/103 Harmersbach. H 229 beim Jahr 1723 S. 657 ff. In der
Erzählung, Der letzte Reichsvogt (Schneeballen 1. Reihe) 1. Kapitel, verarbeitete H. Hansjakob das
Wesentliche von allem Urkundlichen, das damals bekannt war. Die Hauptsache ist dort richtig dargestellt
, jedoch sind etliche falsche Angaben hineingekommen.

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