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besiedelt wurde, können wir diese Einteilung festlegen2"). Die Grenzorte des
Bistums Konstanz waren: Hausach, Wolfach, Altwolfach, Oberwolfach, Schapbach,
Rippoldsau, Kniebis, Baiersbronn, Reichenbach; die des Straßburger Bistums:
Haslach, Fischerbach, Harmersbach, Peterstal, Kloster Allerheiligen. Mithin mußte
die Grenze zwischen diesen Orten liegen, das heißt, es war der Höhenrücken, der
von Hausach bis zum Kniebis westlich der Wolfach zieht und heute folgende
Benennungen führt: Brandenkopf, Reiherskopf, Littwegerhöhe, Lettstädterhöhe,
Graseck, Kniebis. Von da zog die Grenze wieder den Kamm entlang: Zuflucht,
Schliffkopf, Ruhestein, Hornisgrinde, Hochkopf, Hundseck, Sand, Badener Höhe,
wo sie die Stammesgrenze zwischen Franken und Alemannen, mithin die Nordgrenze
der Ortenau, trifft.
Die westliche Grenze ist der Rhein. Doch muß man bedenken, daß zur damaligen
Zeit der Strom nicht gefaßt war und einmal in diesem, einmal in jenem Bette
floß. Daraus ergibt sich auch, daß die beiden Orte Plittersdorf und Wintersdorf
(Kreis Rastatt), vielleicht auch Hönau damals elsässisch waren30).
Die besprochenen Grenzen waren nicht für die Ewigkeit; andere politische und
administrative Gebilde setzten sich darüber hinweg und entwickelten sich dies-
und jenseits der Scheide. Deshalb muß man, wiewohl das vorliegende Buch in erster
Linie der Geschichte des Gebietes des früheren Ortenaugaues gewidmet ist, den
Rahmen weiterfassen und in der Darstellung stellenweise über Mittelbaden ausholen
.
28) Batzer folgte hier der Arbeit von Thudichum, Die Diözesen Konstanz, Augsburg, Basel, Speier, Worms
nach ihrer alten Einteilung in Archidiakonate, Dekanate und Pfarreien (Tübinger Studien für Schwäbische und
Deutsche Rechtsgeschichte Bd. 1. Heft 2). Leider haben wir eine solche Zusammenstellung für das Bistum Straßburg
nicht; Batzcr benutzte hier die viel jüngere Statistik: Kaiser, König Sigmunds Einkünfte aus dem Zehnten
des Bistums Straßburg (1419) in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins NF. 16 und 17 und Ingold,
Etat ecclesiastique du diocese de Strasbourg en 1454 par l'abbe Grandidier sowie Dacheux, Eine Steuerrolle
der Diözese Straßburg für das Jahr 1464 (beide Arbeiten veröffentlicht Bulletin de la societe pour la con-
servation des Monuments historiques d'AIsace 2. Folge Bd. 18), sowie Krieger, Topographisches Wörterbuch.
Mit Recht warnt Thudichum auf S. 2 ff. seiner Einleitung vor der Methode, kirchliche Einteilungen als
Grenzen für altdeutsche Gaue und Untergaue zu gebrauchen und legt an Beispielen klar, daß die Bistumsgrenzen
usw. durchaus nicht mit den Gaugrenzen usw. zusammenfallen. „Die kirchlichen Einteilungen können
zu weiter nichts dienen, als dem Forscher Winke zu geben, auf welche Richtung er seine Untersuchungen zu
lenken hat, also zur Aufstellung eines thema probandum."
30) Vgl. Älteste Grenzen und Gaue im Elsaß von Schricker in Straßburger Studien 2, 333 und 356.
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