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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 161
(PDF, 128 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1960/0164
Rust. Balthasarburg. Im Besitz des Grafen von Metternich

In wie enger Verbindung die Ortenau mit den benachbarten linksrheinischen
Gebieten stand, konnte verschiedentlich bei Betrachtung ihrer politischen Verhältnisse
festgestellt werden. Noch näher und vielfacher war ihr kirchliches
Leben mit dem Elsaß verknüpft, da von alters her die ganze Landschaft einen
Bestandteil der Straßburger Diözese bildete. Die Bischöfe von Straßburg sind uns
bereits des öfteren in unserer Darstellung begegnet, nicht als geistliche Fürsten,
sondern als Territorialherren, die mit der Waffe oder mit dem Geldsack ihr
irdisches Gut nicht minder eifrig zu mehren strebten, als irgendein weltlicher
Großer. Es bedarf kaum eines Hinweises darauf, daß diese unablässige Verstrickung
in territoriale Händel der geistlichen Tätigkeit der Bischöfe und ihrer Organe auf
die Dauer den schwersten Eintrag tun mußte. Schon im 12. und 13. Jahrhundert
wälzten die Bischöfe einen großen Teil ihrer kirchlichen und richterlichen Funktionen
auf die Mitglieder des Domkapitels ab, denen als Archidiakonen einzelne
Teile der Diözese zur Verwaltung überwiesen wurden. Seit 1364 erscheint die Ortenau
als Archidiakonat „ultra Rhenum"; sie zerfiel in drei Landkapitel oder
Archipresbyterate, ein niederes zu Ottersweier, ein mittleres zu Offenburg und
ein oberes zu Lahr. Die einzelnen Landkapitel hielten regelmäßige Kapitelversammlungen
ab, in denen jeder Priester über den Zustand seiner Pfarrei und die
Pfarrkinder Bericht erstatten mußte. Der Archipresbyter hatte in allen Fällen, wo

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