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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 168
(PDF, 128 MB)
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lassen. In der Stadt Oberkirch richteten sie sich besonders gegen die Pfarrkirche
und den Hof des Klosters Allerheiligen, die der Plünderung anheimfielen; nicht
besser erging es dem Klosterhof in Lautenbach und schließlich dem Kloster Allerheiligen
selbst, wo allerdings das Wertvollste noch rechtzeitig hatte in Sicherheit
gebracht werden können. Noch schwieriger als die Verhandlungen der Gesandten
mit dem Oberkircher Haufen gestalteten sich die mit dem Schwarzachen dessen
Anführer sich dahinter verschanzten, daß sie ohne Einwilligung der Elsässer, zu
denen sie geschworen hätten, keine Vereinbarung treffen könnten. Vom Oberkircher
Haufen wurde am 2. Mai der in der Abrede zu Achern am 27. April gemachte Vorschlag
, die Erledigung der bäuerlichen Beschwerden auf Grund der 12 Artikel
einem gewählten Ausschuß zu übertragen, angenommen. Als gütlicher Tag ward
der 22. Mai bestimmt. Mit Aufbietung aller Redekünste der Unterhändler willigte
auch der Schwarzacher Haufen den 3. Mai in diesen Verhandlungsabschied ein;
noch in der Nacht wollten die Bauern auseinandergehen. Die Zusammenkunft in
Renchen konnte also, wie geplant, am 22. Mai stattfinden. Der Kanzler Vehus und
die Gesandten der Stadt Straßburg spielten auch hier als Vermittler die Hauptrolle
. Vertreten waren außerdem das Bistum Straßburg, Hanau-Lichtenberg, die
Landvogtei und die Ritterschaft. Der sogenannte Ortenauische Vertrag vom
25. Mai, der den Abschluß der Verhandlungen bildete, regelte in 12 Artikeln
die strittigen Punkte. Der kleine Zehnte, der vom Holz, Obst, Rüben und vom
Vieh entrichtet zu werden pflegte, wurde abgeschafft, der Hanf- und Heuzehnte
in einen Zwanzigsten umgewandelt. Jagdrecht und Waldnutzung regelte man in
einer für die Bauern günstigen Weise, die Frondienste wurden auf vier Tage im
Jahr beschränkt, die Abgabe des Todfalls aufgehoben. Man sieht, es waren lauter
Fragen wirtschaftlicher Natur, die hier eine durchaus im Bereich des Möglichen
liegende Lösung erhielten. Nur in dem ersten Artikel, der bestimmte, daß die Gemeinden
bei der Besetzung der Pfarrstellen mitwirken sollten und daß das Gotteswort
„lauter und unverdunkelt" gelehrt werde, machte sich ein Einfluß der umwälzenden
religiösen Bewegung bemerkbar, die damals das Leben des deutschen
Volkes in seinen Tiefen aufgewühlt hatte.

Die Bauernbewegung in der nördlichen Ortenau war mit dem Zustandekommen
dieses für die Bauern nicht ungünstigen, für die Herrschaften tragbaren Kompromisses
zu einem gewissen Abschluß gelangt. Die Klöster Schwarzach und Allerheiligen
freilich, gegen die sich die Empörung zunächst gerichtet hatte, waren an
dem Vertrag nicht beteiligt, es blieb ihnen überlassen, mit den Aufrührern ihre
eigenen Vereinbarungen zu treffen. Allerheiligen einigte sich denn auch bereits
am 29. Mai unter Vermittlung des Fürstenecker Vogts Arnold Pfau von Rüppurr
und anderer Unterhändler mit einem Ausschuß der Bauernschaft. Der Renchener
Vertrag wurde zugrunde gelegt; im übrigen verpflichteten sich die Bauern gegen
Zahlung von 100 fl. wenigstens zu teilweisem Ersatz der angerichteten Schäden.
Mit Schwarzach kam eine solche Einigung34) nicht zustande, doch konnten noch

34) Als Wiedergutmachung zahlten die lichtenbergischen Dörfer beiderseits des Rheins 1527 dem Kloster
300 fl. Schadenersatz. Mit ihren eigenen Untertanen zu Ulm und Hunden (ausgegangen) verglich sich die Abtei
erst 1534 auf 25 fl., dem Gericht auf 75 fl.

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