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zuhalten gewußt hatte. Nach dem Aussterben der alten Kinzigtaler Linie im Jahre
1490 fiel diese Herrschaft an Wolf gang von Fürstenberg, der die Zerrüttung des
Hauses Geroldseck dazu benutzte, die Herrschaften Romberg und Schenkenzell samt
der Kastvogtei über das Kloster Wittichen käuflich zu erwerben und dadurch den
fürstenbergischen Besitz im vorderen Schwarzwald in erwünschter Weise zu erweitern
. Sein Sohn Wilhelm ist uns oben bereits als Inhaber der Landvogtei und
eifriger Förderer des Protestantismus begegnet. Dessen katholisch gebliebener Bruder
Friedrich, der ihn 1549 beerbte, konnte den Rückfall der Ortenau an Österreich, den
man wohl in erster Linie Wilhelms religiöser Stellungnahme zu verdanken hatte,
nicht mehr verhindern. Friedrichs Enkel Albrecht, dem bei einer erneuten Teilung
im Jahre 1562 die Herrschaft Kinzigtal nebst den Herrschaften Möhringen und
Blumberg zufiel, verstand es, seinen Anteil durch weitere Käufe von den Herren
von Geroldseck, Münch von Rosenberg und dem Kloster Gengenbach abermals zu
vergrößern und wurde auch dank seiner guten Beziehungen zum Hause Österreich
im Jahr 1598 zum Landvogt der Ortenau bestellt. Im 17. und 18. Jahrhundert gehörten
die Besitzungen im Kinzigtal der jüngeren, Stühlinger Linie des regierenden
Hauses, bis sie nach der Vereinigung aller fürstenbergischen Lande in der Hand des
Fürsten Joseph Wilhelm (1744) bei der damals vorgenommenen neuen Landesorganisation
in das Oberamt Wolfach, bestehend aus den beiden Herrschaften
Hausen und Wolfach, und das Obervogteiamt Haslach mit der gleichnamigen Stadt
und neun Gerichtsstäben umgewandelt wurden.
Fast noch mehr als alle weltlichen Herrschaften des Landes hatten die K1 ö s t e r
in dem betrachteten Zeitraum unter den unaufhörlichen kriegerischen Bedrängnissen
und der niemals gesicherten politischen Lage zu leiden, da es ihnen an Machtmitteln
gänzlich gebrach und ihr Reichtum jeder fremden Begehrlichkeit schutzlos preisgegeben
war. In dem Maß aber, wie die wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Existenz
gefährdet und erschüttert wurden, erlitten notwendigerweise auch das kirchliche
Leben und die klösterliche Disziplin die schwersten Einbußen, deren sich wenigstens
die Benediktinerklöster durch Zusammenschluß nach Kräften zu erwehren suchten.
Die Bursfelder Kongregation, der sie seit dem ausgehenden Mittelalter angehörten,
erwies sich auf die Dauer hierfür als nicht geeignet; die Ortenauer Klöster waren
von dem Mittelpunkt dieser Kongregation in Niederdeutschland räumlich zu weit
entfernt, als daß die gelegentlichen und immer mangelhafter ausgeführten Visitationen
noch nennenswerte Wirkungen hätten erzielen können. Mit Einwilligung des
Bischofs Leopold Wilhelm von Straßburg sagten sich daher die vier Benediktinerklöster
der Ortenau, Schwarzach, Gengenbach, Schuttern und Ettenheimmünster,
von dieser Vereinigung im Jahre 1624 los und schlössen sich mit den drei elsässischen
Klöstern Altdorf, Ebersheimmünster und Maursmünster zu einer besonderen con-
gregatio Argentinensis zusammen, deren Äbte alle drei Jahre zu einem Kapitel zusammentraten
, um über gemeinsame Angelegenheiten zu beraten und aus ihrer Mitte
zwei Visitatoren zu wählen, denen die alljährliche Visitation der Klöster oblag.
Diese Visitationen wurden trotz des gelegentlichen Einspruches von Straßburger
Bischöfen, die das Visitationsrecht für sich in Anspruch nahmen, regelmäßig vor-
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