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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 244
(PDF, 128 MB)
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unter den Erpressungen und Ausschreitungen der durchziehenden Truppen schwer
zu leiden. Glücklicherweise kürzte der rasche Siegeszug des französischen Heeres
nach Osten diese Leidenszeit ab, und man konnte bald sein ganzes Interesse der
Frage zuwenden, welche Gebietserwerbungen Baden diesmal als Preis für seine
bereitwillige Gefolgschaft werde durchsetzen können. Die badische Diplomatie war
aber lässiger als drei Jahre zuvor und ließ sich von Bayern und Württemberg überflügeln
. Als Reitzenstein endlich am 17. Dezember als Bevollmächtigter in Wien
eintraf, fand er sich bereits vollendeten Tatsachen gegenüber, da schon einige Tage
vorher der Geh. Referendär Oehl in Brünn eine Konvention unterzeichnet hatte,
wonach sich die badischen Erwerbungen auf einen großen Teil des Breisgaus, die
Landvogtei Ortenau und die Stadt Konstanz mit der Mainau beschränkten. Der
Wiener Vertrag vom 20. Dezember, durch den Napoleon dem Kurfürsten diese Gebiete
garantierte (wofür allerdings ein Geheimartikel die Abtretung Kehls an
Frankreich bestimmte), wurde in Artikel 8 des kurz darauf abgeschlossenen Preßburger
Friedens auch von Österreich anerkannt. Baden hatte damit außer den alten
zähringischen Stammlanden auch das langersehnte Verbindungsstück zwischen seinen
oberen und unteren Gebieten völlig in seine Hand bekommen. Durch Patent
vom 4. Januar 1806 erklärte der Kurfürst die Besitznahme und ernannte am 7. zu
Kommissaren für die Besitzergreifung den Hofrichter Baron von Drais und den
Hofratsdirektor Stoesser. Aber mit dieser Anordnung war die badische Regierung
den Wünschen des französischen Kaisers vorausgeeilt, der am 4. Januar aus München
an Karl Friedrich schrieb, er selbst wolle einen Kommissar ernennen, und man
könne einstweilen alle Maßnahmen treffen, um den Antritt der Herrschaft in den
abgetretenen Gebieten vorzubereiten. Dadurch sah man sich in Karlsruhe veranlaßt
, die Aufgabe der badischen Kommissare vorläufig darauf zu beschränken, daß
sie nur „die nötigen statistisch-kameralistischen Notizen in den geeigneten Wegen
einzuziehen hätten". Erst im Frühjahr folgte diesen Vorbereitungen die endgültige
Übernahme der neuen Landesteile.

Ganz unentschieden war in den Verträgen des Jahres 1805 noch das Schicksal
der reichsritterschaftlichen Besitzungen geblieben, aber der deutlich kundgegebene
Wille Napoleons, daß diese Zwerggebilde zugunsten der neuen Kurfürstentümer
verschwinden sollten, genügte, um zunächst Württemberg, dann auch Baden zur
Okkupation zu veranlassen, ehe hierfür ein genügender Rechtstitel vorhanden war.
Der Hofratsdirektor Stoesser, der diese Okkupation in der Ortenau im Dezember
1805 leitete, stieß auf den heftigen Widerstand der Landvogteibeamten und der
Freiburger Regierung, besonders als er seine Maßnahmen auch auf Schuttern ausdehnte
unter dem Vorgeben, daß dieses Kloster durch den Deputationshauptschluß
an den Ritterorden der Malteser gefallen sei. Indessen konnten diese papierenen
Proteste dem unaufhaltsamen Gang der Ereignisse keinen Einhalt mehr gebieten.
Als die süddeutschen Fürsten unter dem Druck der französischen Übermacht sich
in der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 förmlich vom Reich lossagen und in französische
Protektion begeben mußten, wurden ihnen neue Entschädigungen zuteil;
Baden erhielt unter anderem jetzt die Besitzungen der mediatisierten Reichsritterschaft
und die Souveränität über den größten Teil der fürstenbergischen Lande,

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