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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 296
(PDF, 128 MB)
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ein Lumpengeld von 25 Gulden zu bezahlen. Bald darauf mußte man dem nun
einsetzenden wilden Lumpensammeln Einhalt gebieten und die Sammler mit Ausweisen
versehen, die wiederum nur in den einzelnen Ämtern galten. Der Lumpenverkauf
an auswärtige Fabriken war streng untersagt. 1810 wurde seitens des Ministeriums
den Zöllnern eingeschärft, Lumpenfuhrleuten nur dann die Ausfahrt zu
gestatten, wenn sie das Attest eines Eingangszollamts vorlegen konnten, daß sie
dort ein ebenso großes Quantum Lumpen eingeführt hatten. Die auf markgräfliche
Anordnung in Niefern und Ettlingen zu Ende des 18. Jahrhunderts durchgeführten
Versuche, beschriebenes und bedrucktes Papier zur Herstellung von neuem Papier
zu verwenden, waren nicht von Erfolg gekrönt. Erst das 19. Jahrhundert sollte mit
der Entdeckung des Holzes als Rohstoff für die Papierfabrikation den Ausweg aus
dieser Klemme bringen.

In den Papiermühlen wurden in großen Mahlwerken die Lumpen — Hadern —
zermahlen und zerstampft. Die Stampfe mußte etwa 12 Stunden arbeiten, bis die
Fasern derart zerrieben waren, daß sie mit dem zugesetzten heißen Wasser einen
dünnflüssigen Papierbrei ergaben. Der warme Papierbrei wurde in die Bütte geschüttet
, aus der die Papiermacher von Hand den Brei auf Rahmen schöpften.
Diese Rahmen waren aus feinem Drahtgeflecht hergestellt, so daß von ihnen das
Wasser leicht ablaufen konnte. Der Papiermacher beschleunigte das Entwässern
durch leichtes Schütteln des Rahmens. Zur Erzielung gleichmäßig dicken Papiers
war exaktes Schöpfen und Rütteln erforderlich. Die nun gewonnenen Bogen wurden
gepreßt und in Lagen auf dem Trockenboden aufgehängt. Nach dem Trocknen
machte das Schreibpapier noch viel Arbeit. Es mußte zunächst noch geleimt werden
, und zwar wurde der Leim durch Abkochen von sauber gewaschenen Schafsund
Kalbsfüßen gewonnen. Das Papier wurde in den Leim getaucht, so daß es sich
vollsaugen konnte, danach wurde es wieder getrocknet, gepreßt, mit Bimsstein
geglättet und war endlich zum Versand fertig. Im Winter konnte wegen des Frostes
kein Papier geleimt werden, deshalb fertigte man in dieser Zeit Druckpapiere. Das
„Büttenpapier", handgeschöpft und mit dem Wasserzeichen als Herkunftsmarke
versehen, war ein kostbares Produkt, wie dies schon die Einträge in dem Gengenbacher
Zollrodel beweisen. Die Einträge in den Zollregistern und die Vermerke
in den Kanzleirechnungen über den Einkauf von Papier zeigen die Verbreitung
des in der Ortenau gefertigten Papiers. Fehlen solche Belege, so weisen die Wasserzeichen
auf den Herkunftsort des Papiers: Das Wasserzeichen der Gengenbacher
Papiermühle von 1567 zeigt einen Adler, belegt mit einem Fisch, also das Gen-
genbacher Stadtwappen. Wappen wurden sehr gerne als Wasserzeichen benützt,
daneben Tiere, Tierköpfe, Initialen usw. Die letzten Jahre haben durch systematische
Erforschung der Wasserzeichen Hinweise auf manche bisher unbekannte Mühle
gebracht.

Solange die Hadern Hauptrohstoff für die Herstellung von Papier blieben,
konnte sich eine richtige Fabrikindustrie nicht entwickeln, da für den Betrieb von
Maschinen einfach nicht genügend Rohmaterial zur Verfügung stand. Bei dem oben
geschilderten Aufkommen von etwa 2 K Pfund Lumpen pro Kopf der Bevölkerung
war zum Betrieb einer Schöpfbütte eine Bevölkerung von etwa 20 000 Menschen

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