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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
40. Heft.1960
Seite: 313
(PDF, 128 MB)
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der in Appenweier an die Rheintallinie Mannheim—Basel anschließenden Zweigbahn
nach Kehl im Jahr 1844 zum Freihafen erklärt wurde. Nach Vollendung der
Rheinkorrektion wurde 1875 bis 1876 noch ein besonderer Holzhafen erbaut und
mit Gleisanschluß und Verladeeinrichtungen versehen. Da Ende der achtziger Jahre
die Flößerei keine nennenswerte Holzmengen mehr nach Kehl brachte, dieser
Holzhafen zudem versandete, mußte ein neuer Umschlagplatz projektiert werden.
So entschloß sich die Badische Staatsbahnverwaltung im Jahr 1896, eine großzügige
Hafenanlage in Kehl zu errichten. Im Baubudget 1896/1897 war eine erste Rate von
600 000 Mark eingestellt; insgesamt wurden etwa 10 Millionen Mark für den
Hafenbau aufgewendet. Unmittelbar oberhalb der Kinzigmündung wurde ein
700 m langer Kanal ins Uferland getrieben, an den sich zwei parallele Hafenbecken
anschließen, die zusammen 5,5 km lang und je nach der Ufergestaltung 68 bis 100 m
breit sind. Die Hafensohle liegt ungefähr auf gleicher Höhe mit der Rheinsohle.
Längs der 11km langen Uferfronten, von denen 2 km mit Kaimauern befestigt
wurden, ziehen sich die Eisenbahngeleise hin. In einem Kraftwerk, das am Einlauf
des Hafenbeckens angeordnet ist, wird das Gefälle des Rheins zur Gewinnung von
elektrischer Energie ausgenützt. Der neue Hafen wurde am l.Mai 1900 eröffnet.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten blühte der neue Hafen durch Ansiedlung von
Speditions- und Industriefirmen auf. Um für Rechnung des Staates das Hafengelände
durch Vermietung und Verpachtung zu verwerten, gründete die Generaldirektion
der badischen Staatseisenbahnen eine kaufmännische Gesellschaft. Dieser
„Rheinhafengesellschaft" wurde auch der Betrieb der landeseigenen Umschlaganlagen
sowie die Verwaltung des Hafens übertragen. Noch während des ersten
Weltkriegs wurde ein drittes, kleineres Hafenbecken ausgehoben. Das Ende des
ersten Weltkriegs war für den Kehler Hafen von besonders einschneidender Wirkung
. Nach Artikel 65 des Versailler Vertrags wurden die Häfen von Straßburg
und Kehl für die Dauer von sieben Jahren (ausdehnbar auf zehn Jahre) zu einer
Betriebseinheit unter der Leitung eines französischen Direktors vereinigt. Das am
l.März 1920 abgeschlossene Baden-Badener Abkommen regelte die Abtretung
einzelner Teile des Hafens an Frankreich. Das Abkommen lief am 10. Juli 1928
ab; seit diesem Zeitpunkt konnte der badische Staat wieder frei über seinen Hafen
verfügen. Durch den Übergang der Ländereisenbahnen auf das Reich hatten sich
vorübergehend die Eigentumsverhältnisse geändert: das gesamte Gebiet der badischen
Staatshäfen war bis zum 1. April 1921 Eigentum der badischen Staatseisenbahnen
, ging mit diesen in Reichsbesitz über und kehrte am 1. April 1925
wieder in badisches Staatseigentum zurück. Das Badische Hafenamt nahm die
Hafenverwaltung wahr. In die Folgezeit fällt die Korrektion der Kinzig längs
des Hafens, die Zeit des Westwallbaues und der Zerstörung. Vom Verkehr völlig
verlassen, unterstand der Kehler Hafen nach dem Ende des zweiten Weltkriegs
einer französischen Verwaltung, die auf Grund des Abkommens zwischen dem
Land Baden und dem Port Autonome de Strasbourg am 1. Januar 1952 durch die
„Hafenverwaltung Kehl" (Körperschaft des öffentlichen Rechts) abgelöst wurde.
Land und Bund haben seither beträchtliche Mittel zum Wiederaufbau des Hafens
investiert. Die Umschlagsziffern zeigt die folgende Tabelle:

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