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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 18
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hellen Hechten tag / vnd darnach den gantzen tag / das alle menschen ym Stedtlein gehört /
aber jn nicht gesehen. »

Es ist auch ein guter gesell kommen vnd zu dem Müller gesaget / Frag jn der Lutherey
halben. Hat der Teuffei gesaget / Du Lutherischer schelm / was sagstu? weistu nit das du
yn der ersten Fasrwochen am zinsstag zu Basel fleisch hast gessen. Haben die andern jn
gefraget / ob es war sey / Hat ers frey bekand das war sey. Er hat auch zum andern
Pfarherrn gesaget / Höre du schalk / was fragstu mich / weistu nicht das du sieben hurn
hast vmb dein Haus? vnd hat sie all nach einander genent. Er hat auch anzeygt / wie er
jm das erst haus hat helffen verbrenne / Vnd die weybs personen genennet mit irem
namen / vnd angezeygt wo sie dienen. Solchs vnd viel setzamer rede vnd handlung hat
er trieben / die gantz vnglaublich weren / wo solches nit so glaubhafftig leute gehört. Auff
solch handlung hat der Schultheys sein köchin aus dem haus abgefertiget / vnd hinwegk
geschickt. Als bald sie aus dem haus kommen / ist der Teuffei auch mit jr daruon gefaren /
aber nicht lang aussen blieben.

(6. Seite.) Weyther ist er am Grünen Dornstag / als yederman ist ynn der Kirchen vn
ynn Gottesdienst gewesen ist / widder gen Schiltach ynn des Schultheysen haus komen / vnd
als sie aus der kirchen heimkomen hat er sein gugelfewer widder angefangen / vnd den
Schultheysen gewarnet / Er wöll jn vnd das Stedlein / auff dem boden hynweck brennen /
vnd sie trewlich gewarnet haben / aber solchs alles yn Verachtung gestalt / Hat er gesagt /
ehe denn zwo stund vorgehen / mus es alles geschehen. Als nu viel redlicher leute / so
ynn den thalern wonen / vnd fern heim haben gehabt ynn des Schultheysen haus komen /
vn drinnen zeren wollen / die selbigen leut sind durch den teuffei gewarnet / sie sollens
nicht lange machen / denn ehe ein stund vorgehe / mus es alles auff den boden verbrent
sein / das haben sie veracht vnd ein red lassen sein.

Nu ist aber bemelte köchin / des Teuffels liebste bulschafft / zu Oberndorff bey Rotweyl
am Necker gewest / vnd auff den selben dornstag auch daselbest zum Sacrament gangen »
aber nichts von diesen dingen gebeicht. Vnd als sie von der kirchen daselbst komen / vnd
zu morgens gessen hat / ist sie auff ein ofengabel gesessen / vnd zu yhrem bulen dem
Teuffei gen Schiltach ynn yres herrn haus / des Schultheysen / auffs hew zu öberst gefaren /
vnd mit dem Teuffei gezecht selb deitt / vnd als wol odder bas / denn die andern geste
gelebet. Vnd als es mit jn ausgezecht / hat er ein topff gehabt / den hat er seinen dreyen
bulerin fürgestalt / vnd gesagt / Nu wenn ich vor euch auff das dach kom / so stürtzt den
topff vmb / vnd gedenckt das jr euch nit lang seumet. Vnd zu der magd gesagt / so du
beym Schloß am berg hinauff kommest / (7. Seite) so ker dich vmb / wirstu sehen wie es
gehen wird. Also ist der teuffei vor jn dahin auffs haus gefaren / gepfiffen vnd drommel
geschlagen. Da haben seyne bulschafften den topff vmbgestürtzt / vnd auch daruon gefaren /
von stund ist das fewer oben vnd vnden / vnd von einem haus ynn das ander gefaren /
vnd ehe ein stund vergangen / sind xvij hewser auffm bodem gelegen vnd ynn grund vor-
brandt / vnd wenick ausbracht worden / vnd ist also das gantz Stedlein verbrant worden.

Als nun solches besehenen / ist die rede ausgangen / wie des Schultheyssen köchin odder
magd / dem Teuffei solchs geholfen / vnd denen von Oberndorff das kund gethan /
die haben die selben magd gefencklich angenomen / geurgicht / die solches frey bekandt /
das sie dem teuffei am Grün dornstag also hab helffen verbrennen / vn ynn zweyen stunden
also verbrennt das man widder rauch noch fewer mehr gesehen / wie dann von an-
derm fewer geschieht. Sie ist auch auff solchs bekentnis verbrant / vnd drauff gestorben /
vfi vor meniglich das bekant / das sie vrj Oberndorff nach essens ist ausgefaren / mit jrem
bulen dem teuffei gezecht / vnd die Stad verbrant / vn yn zweyen stunden alles volbracht /
vnd nichts deste mynder zu der Vesper widderumb zu Oberndorff gewesen / vnd ynn die
Vesper gangen. Dis alles ist glaubhaftig also geschehen."

(Anmerkung: Originaltreuer Text der Flugschrift über den Schiltacher Stadtbrand vom
10. April 1533. Ein Exemplar dieser Flugschrift befand sich in der Deutschen Staatsbibliothek
in Berlin. Es wurde während des zweiten Weltkrieges ausgelagert und befindet sich
jetzt in der Westdeutschen Bibliothek in Marburg / Lahn. Die Flugschrift umfaßt vier
Blätter, bedruckt sind sieben Seiten.)

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