Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 30
(PDF, 77 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0032
düngen 500 Stämme, die als Bauholz an die Bürgerschaft zur Verteilung kamen,
50 Stämme erhielt die Stadt zum Wiederaufbau des Rathauses und der drei Tore.
Die Verteilung nahm der Untervogt von Sulz, ZachariasHesch, vor,
der dazu acht Gewährsmänner aus dem Lehengericht beizog, nämlich den Hans
B i h 1 e r , Thoman S a u 11 e r , Jakob B i h 1 e r , Jakob R e m e r , Jakob Vollmer
, Hans E h m a n n , Georgius G e b h a r t und den Michel S t i f fei. Das
übrige Bauholz wurde in den eigenen Waldungen geschlagen oder in der Nachbarschaft
gekauft.

Um die Ernährung der Bevölkerung bis zur neuen Ernte sicherzustellen, bedurfte
es einiger Anstrengung. Das Jahr 1533 war gerade kein fruchtbares Jahr gewesen,
die Ernten waren fast allerorts gering ausgefallen. Der Schultheiß berichtete daher
am 20. Oktober 1590 an den Herzog Ludwig, „damit wür vnns, vnnsere armen
Weib vnd Kinder durch den Winter bringen", sollten die Fruchtkästen von Rottweil
, Dornhan, Sulz und Rosenfeld angewiesen werden, eine angemessene Anzahl
Scheffel von Frucht, Roggen, Dinkel und Hafer zu einem billigen Preis abzugeben,
mit einem Zahlungsziel von etwa vier Jahren. In der näheren Umgebung sei keine
Frucht mehr zu erhalten. Auch bittet die Bürgerschaft um die Gnade, beim Am-
meister und Rat der Stadt Straßburg Früchte einkaufen zu dürfen, da „wür ein
gut Vertrauen zu gemeiner Statt Straßburg haben, das dieselben Vnns mit ainer
Anzahl Frucht, Rockhen, vngeuar (ungefähr) 100 Viertel Ires Meß vmb Bezahlung
in dieser vnnser Not mit steckhen wurden lassen, sintemal sie von vns mit Baw- vnd
Floßholtz auch versehen werden".

Die Endabrechnung ergab dann folgendes Bild:
Von der alpirsbachischen Pfleg in Rottweil wurden geliefert:

Dinkel 41 Scheffel 5 Simri, den Scheffel zu 32 Batzen = 88 fl. 12 bz.

Hafer 20 Scheffel 7 Simri, den Scheffel zu 24 Batzen = 32 fl. 6 bz.
Aus der Kellerei Sulz müssen angeliefert werden:

Dinkel 200 Scheffel, den Scheffel zu 28 Batzen = 373 fl. 5 bz.

Aus der Kellerei Hornberg sind zu liefern:

Roggen 20 Scheffel, den Scheffel zu 4 fl. = 80 fl.

Hafer 50 Scheffel, den Scheffel zu 28 Batzen = 93 fl. 5 bz.

Aus der Kellerei D o r h a n müssen angeliefert werden:

Dinkel 50 Scheffel, den Scheffel zu 2 fl. = 100 fl.

Die Gesamtsumme aller Frucht, die Schiltach erhält, beträgt demnach:

382 Scheffel 4 Simri im Werte von 768 fl. 13 bz.

Davon haben sie bar zu bezahlen 291 fl. 10 bz., der Rest von 477 fl. 3 bz. wird
auf die Brandsteuer angerechnet.

Zur restlichen Versorgung der Bevölkerung mit Getreide und Lebensmitteln aller
Art blieb immer noch der Einkauf in Straßburg, wo insbesondere der Roggen weit
billiger zu haben war.

Endlich konnte auch an die Verteilung der Brandsteuer gedacht werden. Es
waren für die Schiltacher und Loßburger Brandgeschädigten insgesamt von allen

30


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0032