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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 59
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Brennholz überlassenen Wäldern. Eine technische Frage war hierbei ferner die Floß-
barmachung der Murg, die bisher mit Langholzflößen nicht befahrbar war. Für die
Einzelheiten in der Entwicklung dieser Frage sei auf die gründliche Untersuchung
von Dr. Karl Hasel hingewiesen; dort heißt es unter anderem, soweit es für unsere
Darstellung von Bedeutung ist: „Gegen eine Beteiligung württembergischer Holzhändler
an der Floßbarmachung der Murg und an der Nutzung der Lehenwaltungen
wandten sich naturgemäß vor allem die badischen Holzhändler, insbesondere Dürr,
der schließlich erklärte, das Unternehmen selbst durchführen zu wollen. Amtmann
Lassolaye in Gernsbach meinte hierzu wohl nicht ganz zu Unrecht, Dürr wolle
allein Herr sein auf der Murg."

Selbstverständlich konnte dies Unternehmen nur im Einverständnis mit der Murg-
schifferschaft durchgeführt werden. Es kam auch hier zu langwierigen Verhandlungen
— Baden-Durlach und Württemberg waren ebenfalls interessiert. Schließlich
kam 1758 ein Zusammenschluß von Murgtäler, Pforzheimer, Württemberger Holzhändlern
zustande unter Johann Jacob Fauler, Rathsverwandter, Schiffer und Flotz-
vereinsvorsteher von Pforzheim hochfürstlich markgräflich Baden-Durlachischer
Herrschaft, nach welchem diese „Holländer-Genossenschaft" den Namen Fauler'sche
Murgcompagnie erhielt. In dem Vertrag wurde bestimmt, daß die Compagnie die
Murg sowie deren Nebenbäche Raumünz, Schwarzenbach, ferner zur Verflößung
des schifferschaftlichen und württembergischen Holzes auch Schönmünz und Langenbach
, „soweit das hochfürstliche Territorium gehet und es die Notwendigkeit und
Bequemlichkeit zum flötzen erfordert", in floßbaren Zustand versetzt und Wasserstuben
und Schwallungen errichtet. Genau wie im Hundsbacher Akkord wird bestimmt,
daß die Compagnie alles zu den Anlagen der Schwallungen und so weiter benötigte
Holz unentgeltlich durch den herrschaftlichen Jäger angewiesen erhält.

Dies Gebiet, in dem nun die sogenannten Holländer-Tannen gefällt und an-
geflötzt werden sollen, ist aber auch zu einem Teil das durch den Hundsbacher
Akkord von 1745 dem Franz Anton Dürr zugesprochene Gebiet. Es ist deshalb
selbstverständlich, daß sich Dürr ebenfalls der Murg-Companie von 1758 anschloß:
die Möglichkeit hatte er, nachdem er kurz zuvor Mitglied der Murgschifferschaft
geworden war.

Nicht alle Murgschiffer traten allerdings der neuen Gründung bei. Unter denen
aber, die sich anschlössen, hatte Franz Anton Dürr sich den größten Anteil an
dem neuen Murghandel gesichert, nämlich „4 Portionen" von insgesamt 48. Die
anderen Murgschiffer hatten sich mit je einer Portion zufriedengegeben; andere Teilhaber
besaßen zwei oder drei. Nur der hochfürstlich württembergische Kommerzien-
rat zu Neuenbürg Christoph Friedrich Lideil verfügte über 11 Portionen.

Vermutlich war ferner — nach einer Mitteilung von Oberforstrat i. R.
Dr. H. Stoll — Dürr auch mitbeteiligt an der bisher meines Wissens noch nirgends
behandelten (Baden-)„Badener Bachcompagnie", die von 1748 bis 1760 bestand
und eigenartigerweise vom Pforzheimer Floßverein geleitet wurde und jährlich
600 Stämme Holländerholz und daneben noch Gemeinholz auf den Bächen im
hinteren Stadtwald flößte. Der damalige Baden-Durlachische Hofrat Rues, der als
Obervogt von Pforzheim die Flößerzunft daselbst systematisch förderte, schreibt in

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