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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 62
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Sägemühlen, sogenannten Bordschnittgerechtigkeiten = etwa Zahl der Festmeter
des zur Verarbeitung zustehenden Holzes.) Im Text des Kaufvertrages heißt es dann
weiter: „Der ganze Handel besteht aus 93 226 Bordschnittgerechtigkeiten an aufrechten
(— errichteten und in Betrieb befindlichen) und 31 957 an niedergefallenen
(= laut praevio consensu gnädigster Herrschaft zu erbauen berechtigter) Sägemühlen
." Wegen der Waldungen beruft sich der Käufer auf das Waldlochbuch von
1663. Der Kaufpreis betrug 14 000 Gulden.

So bedeutsam dieser Aufstieg des Franz Anton Dürr auch war, so fast vereinzelt
er auch in der Markgrafschaft gewesen sein mag — nur den Gaggenauer Oberschultheiß
Rindenschwender kann man zum Vergleich noch heranziehen: indessen,
man wird bei alledem auch älter, und auch die schönsten Verträge laufen einmal
aus, man steht vor der Frage, sollen sie verlängert werden?

Und das war nun zunächst im Jahre 1770 die Frage bei dem Hundsbacher
Akkord, der vermutlich einträglichsten und umfangreichsten Unternehmung des
Franz Anton Dürr. Zwar hatte sich die gleiche Frage schon 1764 beim Herrenwieser
Glashüttenvertrag gestellt; Dürr erreichte eine Verlängerung bis 1776 — es wird
davon noch die Rede sein. Aber soeben haben wir auch gehört, daß Dürr 1760 schon
begann, Teile seines Besitzes abzustoßen. Was hatte sich in den wenigen Jahren dazwischen
ereignet? Flüchtete er sich auf seine alten Tage ins Kapital? So sehr alt
ist er noch nicht, auch wenn 61 Jahre damals mehr bedeuteten als heute. Oder
brauchte er bares Geld? Und wofür? 1770 wird der Hundsbacher Akkord, sein wohl
bestes Unternehmen, auslaufen — dann wird er freilich 71 Jahre alt, und wenn
er auch noch rüstig ist, man wird gleich vernehmen, warum das anzunehmen ist:
er selbst scheint trotzdem keine Lust zu haben, den Vertrag zu erneuern. Die
Regierung hatte ihm sechs Jahre weitere Dauer vorgeschlagen. Aber — er sei doch
schon zu alt, meint Dürr und lehnt ab.

Vielleicht liegt eine Erklärung für die Ablehnung des allezeit recht lebendigen
und tatenfrohen Mannes ganz anderswo: er hat nämlich soeben nochmals geheiratet,
als Siebzigjähriger. Am 7. Februar 1769 war Franz Anton Dürr seine zweite Ehe
mit Maria Anna Schroff in Rotenfels eingegangen. Nein, es kann keine Rede davon
sein, daß Franz Anton Dürr sonderlich gealtert wäre, etwa nicht mehr fähig, seine
Geschäfte weiter zu treiben; übrigens hatte er, wie noch näher zu berichten sein
wird, einige Jahre zuvor den Glashüttenvertrag erneuert erhalten, der lief noch
bis 1776.

Nun, als es zu den Verhandlungen kam, in denen der Schlußstrich in seiner
Hundsbacher Akkord-Bilanz gezogen werden sollte, da zeigte Franz Anton Dürr,
daß er sehr wohl wußte, was erwollte.Denn da verlangt er für alle die aufgewandten
Kosten, die er gehabt hatte, um dem Markgrafen eine rentable Nutzung seiner
Wälder rings um die Raumünz zu sichern, einen Kostenersatz. Und Dürr ist nicht
kleinlich in dieser seiner Berechnung, und es hat sogar den Anschein, daß er von
Anfang an, seit 25 Jahren, seine Bücher im Blick auf diese Endabrechnung genau
geführt hat, denn seine Aufstellung der Kosten für die Floßbarmachung von drei
Bächen und für den Bau von fünf großen Schwallungen und für alle weiteren
Arbeiten dieser Art wird von der markgräflichen Verwaltung — noch ist es die

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