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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 64
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Kommerzienrat, ähnlich dem Gaggenauer Consiliarius oeconomiae Anton Rindenschwender
, der neben Dürr wohl mit der reichste Bürger der Markgrafschaft war.
Sein ältester Sohn heiratete eine Enkelin aus Dürrs erster Ehe, Maria Franziska
Dürr. Wo viel ist, geht gern viel hin . ..

Der zweite Grund, den wir oben andeuteten, war anderer Art. Aber auch er zeigt,
daß der 70jährige Dürr sich noch keineswegs als Greis fühlte. Denn es dauerte nicht
lange, so schenkte ihm seine zweite Frau ein Kind, einen Knaben, den Franz Anton
Ludwig Dürr. Das Kind kam am 4. Juli 1771 auf die Welt, und diese Welt hieß
noch Herrenwies, wo es schon am folgenden Tag in dem von seinem Vater errichteten
Kirchlein getauft wurde.

Was aber war inzwischen aus der Herrenwieser Glashütte geworden? Jener
Vertrag von 1732, der zur Gründung des Unternehmens Herrenwies führte, war
am 1. Mai 1764 abgelaufen gewesen. Auch hier hatte die Regierung kein Interesse
daran, den Vertrag zu verlängern: nicht zuletzt — und darin liegt eine gewisse
Ironie — durch die Erfolge, die Dürr durch seine Floßbarmachung der Raumünzach
und Schwarzenbach und Hundsbach und durch die Gründung der drei Wald-
kolonien erzielt hatte. Nun war es weit rentabler für den markgräflichen Forstbesitzer
, die Waldungen in floßbereitem Holz zu nützen, als Unmengen von Klaftern
in einer Glashütte zu verfeuern.

Das Forstamt in Rastatt machte hierzu eine interessante Rechnung auf. Es berechnete
die Holzmenge in den Wäldern, welche nach dem bisher betriebenen
Raubbau noch für den Betrieb der Glashütte zur Verfügung stand, auf 60000 Klafter.
Bei einem Holzhieb von mindestens 5000 Klaftern jährlich würde dieser Holzbestand
nur noch auf 12 Jahre ausreichen. Mittlerweile, seit 1732, war aber der
Holzpreis wesentlich gestiegen. Die Pacht, welche der Glashüttenherr Franz Anton
Dürr zahlte, und wofür er das Holz erhielt, betrug 200 Gulden im Jahr. Man
lieferte ihm also den Klafter für 6 Kreuzer. Wenn man aber das Holz verflößte
und verkaufte, so erhielt man 30 Kreuzer für den Klafter, das Fünffache. Eine einfache
Rechnung. Aber, wie so oft, was auf dem Papier sehr schön aussah, hatte in
der Praxis einige Haken.

Da war nämlich jene Bestimmung in dem Vertrag von 1732, nach welcher der Staat
sich verpflichtet hatte, bei einer Nichterneuerung des Vertrags die Baukosten für die
Glashütte und die übrigen Gebäude „nach billiger ästimation" zu ersetzen. Und
so stand zu befürchten, Dürr könne seine Forderungen so hoch bemessen, daß der
ganze Ertrag für den Staat in den vergangenen dreißig Jahren, 4500 Gulden, noch
„draufgehen werde".

Die Frage einer Verlängerung der Herrenwieser Glashüttenrechte hatte übrigens
die Rastatter Regierung schon lange vor dem Ablauf des Vertrags beschäftigt. Bereits
im Jahre 1752 hatte nämlich Dürr versucht, die Regierung zu bewegen, den
Vertrag von 1732 dahin zu ändern, daß er die Glashütte in Erbpacht bekomme,
was später praktisch in erster Linie seinem Schwiegersohn, dem Glashüttenmeister
Franz Xaver Schwarz, zugute gekommen wäre. Als Gegenleistung stellte Dürr die
Übernahme der Dotation der — von ihm erbauten — Herrenwieser Kirche in Aussicht
(Baier a. a. O.). Gegen eine Verlängerung des Herrenwieser Vertrags setzten

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