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1575, daß im Gebiet des Nillkopfes und der Nillhöfe die hohe und niedere Obrigkeit
dem Grafen Albrecht allein gehört; das Hagen und Jagen sollen beide Teile
gemeinsam gebrauchen. „Durch diesen Spruch sollte aber keinem Teil an andern
derorts hergebrachten forstlichen oder sonstigen Rechten und Gerechtigkeiten (also
auch der Zehnte usw.) etwas genommen werden" 38).
Die Bezahlung der Kauf summe von 12 400 Gulden war so geregelt worden,
daß 2400 Gulden bar innerhalb 8 Tagen bezahlt wurden. Diese hat das Kloster
neben anderem bei der geldbedürftigen „Durchlaucht von Österreich", dem Erzherzog
Ferdinand von Vorderösterreich und Tirol, auf Zinsen angelegt39).
Graf Albrecht hatte 10 000 Gulden bei der Stadt Straßburg angelegt, die jährlich
mit 250 Pfund Pfennigen Straßburger Währung auf Georgii verzinst wurden. Diese
sollten der Abtei zu eigen werden; den Zins erhielt die Abtei vom 16. November
1571 an, und zwar für die Anfangszeit von den ursprünglich als Kauf summe festgesetzten
13 100 Gulden, seit 1573 von 10 000 Gulden. Über diese sollte die Hauptverschreibung
so bald wie möglich dem Gotteshaus ausgehändigt werden 40).
Bis 1670, also fast 100 Jahre nach dem Verkauf, hatten die Straßburger
3249 Gulden zurückgezahlt. Von den restlichen 6751 Gulden gaben sie in diesem
Jahr 4000 Gulden der Abtei zurück 41), wobei die Abtei schon bis dahin durch die
in den letzten hundert Jahren eingetretene Geldverschlechterung einen empfindlichen
Währungsverlust erleiden mußte. Diese 4000 Gulden wollte Graf Maximilian
von Fürstenberg-Stühlingen als Darlehen aufnehmen. Der Konvent wollte sie jedoch
nur gegen vollgültige Pfänder hergeben. Denn die Fürstenberger hatten schon früher
ein Darlehen ohne Pfänder vom Kloster genommen, das 1670 mit 8100 Gulden zu
Buch stand, wozu noch die seit langem aufgelaufenen Zinsen kamen. Das fast
ständig in Finanznöten befindliche Kloster drängte immer wieder auf Bezahlung der
so nötig gebrauchten Zinsen 42). Deshalb das Zögern des Konvents.
Nach langen Verhandlungen wurde der Rippoldsauer Sauerbrunnen mit seinen
Waldungen statt der sonst üblichen Einkünfteverpfändungen um 8000 Gulden in
der Form eines Kaufs übereignet. Dafür wurden die genannten 4000 Gulden in
bar gegeben, und von dem früheren Kapital, das auf der Herr- und Landschaft
Wolfach lag, wurden 4000 Gulden auf den Kauf verrechnet43).
Der Besitz von Rippoldsau wurde wie die meisten abteilichen Geldanlagen ein
Verlustgeschäft, da von den ehemals so herrlichen Waldungen um 1700 nicht mehr
viel Verwertbares vorhanden war *4). Ferner lag Rippoldsau nicht mehr auf des
Klosters Eigenschaft, sondern im Gebiet der alten fürstenbergischen Grund- und
Landesherrschaft. In diesem Gebiet war der Grundbesitz mit schwereren Abgaben
38) u. vom 11. Oktober 1575, Mitteil. FFA II, 263 f.
3») U. vom 3. Februar 1573, Mitteil. FFA II, X, 194.
*°) Kaufabschied vom 30. Januar 1573, FFA.
«) H 229, 165.
42) Der Rest des Kapitals nebst den aufgelaufenen Zinsen sollte in Raten beglichen werden. UU. vom
23. Juni 1670, 20. Dezember 1670, GK 30/162 Rippoldsau; H 229, 345 zum Jahr 1672; Monumenta, 1672, 178.
43) Ebenda.
*4) Bößer, Zur Geschichte der Schwarzwald-Linien, Zeitschr. d. Ges. z. Beförderung der Geschichtskundc
in Freiburg i. B-, Bd. 20, 226 ff.: Der Mittleren Linie Visitation, 1710.
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