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und fleckenweise richtige und seltsame Hochmoore mit eigenartigem Pflanzenwuchs
schufen. Dies fiel besonders den Menschen des Mittelalters auf, und sie gaben
daher diesem ganzen Bergmassiv den treffenden Namen „die Moos".
Dieser letzte Horst des ehemaligen Königsforstes hat auch eine ebenso seltsame
Geschichte. Irgendein König oder sein beamteter Graf mag den Forst zur Ausstattung
der Abtei Gengenbach geschenkt haben. Im Jahre 1231 erfahren wir
nämlich, daß „dieser Berg schon immer auf dem Boden der Gengenbacher Kirche
und ihr Eigentum war" l). Es ist das älteste Zeugnis für den Namen Moos. Er galt
für den ganzen weiten Bergklotz bis ins 19. Jahrhundert. Einzelne Punkte dieser
Hochfläche haben heute besondere Gipfelnamen. Dies sind ganz junge Namenbildungen
, die in den letzten hundert Jahren für die Bedürfnisse der modernen
Karten notwendig wurden.
In welchem Umfang die Moos ursprünglich zum Klosterbereich gehörte, wissen
wir nicht. Da der König bis 1007 der Eigenklosterherr von Gengenbach war,
konnte ein König Stücke dieses unbewohnten Forstes weitergeben, oder aber es
wurde von Anfang an nur das Hauptstück der Moos dem Kloster zugewiesen.
Jedenfalls gehörte im späteren Mittelalter ein gutes Stück des Nordabhangs nicht
zum Abteigebiet. Die Nordostabdachung bekamen die Bischöfe von Straßburg.
Dieser Teil gehört heute zu den Gemarkungen ödsbach (Ortsteil Wälden), Ramsbach
und Ibach mit Löcherberg (= Vorgetös oder Vordergetös). Das übrige, das vor
allem die gesamte Hochfläche umfaßte sowie die nordwestlichen, westlichen, südwestlichen
, südlichen und südöstlichen Abhänge, kam zur Abtei.
Der Teil davon, der heute auf Reichenbacher Gemarkung liegt, lief im Mittelalter
unter dem Namen Klosterforst. „Der (alte) Gengenbach" und ist heute Staatswald
2). Das Hauptstück des ehemaligen Klosterforstes liegt heute auf Gemarkung
Nordrach. Es war der ehemalige Abteiforst „Die Moos" oder Mosenbergwald. Auch
er ist heute Staatswald 3). Die alten großen Grenzsteine der Abteiherrschaft wurden
1842 ff. bis auf einen mit den badischen Hoheitszeichen versehen und den jeweiligen
Veränderungen angepaßt.
Aber was nützte der beschenkten Abtei ein noch so schöner, aber entlegener Forst,
wenn er ihr ebenso wenig Ertrag brachte wie dem König?
Vielleicht durch den Hinweis auf die schwierigen bodenkundlichen und klimatischen
Bedingungen erhielt der Abt im Jahre 1231 noch zusätzliche Königsrechte
über dieses Forstgebiet. König Heinrich (VII.) gab dem Kloster einen Rodungs-
*) Qui mons fuit Semper proprius et de fundo ecclesie eiusdem. U. vom 29. April 1231, GK Select KK
Nr. 56; ebenda 30/55 Gb Stift; König Rudolf I. hatte offenbar der Abtei den Wald entziehen wollen, gab ihn
jedoch 1286 mit allen Rechten zurück und bestätigte die U. vom 29. April .1231, ebenda Select KK Nr. 103.
Weitere Bestätigungen durch die Könige: Adolf (von Nassau), 9. Dezember 1293, ebenda Select KK Nr. 115b;
Albrecht I. (von Österreich), Select KK Nr. 139; Heinrich VII. (von Luxemburg), 17. November 1309,
ebenda, Select KK Nr. 159; Kopien davon GK Kop 627; ebenda 30/55 Gb Stift; Wien, Handschr. Böhm
Nr. 383 W 706 Bd. 33 fol. 258 a ff.; RBiStr II Nr. 972, dort die Drucke usw.
2) Dieser heutige Staatswald ist nicht völlig identisch mit dem ehemaligen Klosterforst, weil nach der
Übernahme durch Baden 1803 die nutzungsberechtigten Bauern durch Abtretung von Waldteilen abgefunden
wurden, andererseits in den letzten 150 Jahren durch Zukäufe und Verkäufe des Staates der Umfang Veränderungen
erlitt.
3) Für diesen Staatswald gilt das gleiche wie für den auf Gemarkung Reichenbach.
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