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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 123
(PDF, 77 MB)
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Ichenheim mit der Zelle und allem, was dazugehört, Schopfheim, Kinzdorf,
Linx.

Außerdem die Zehntrechte des Hofes Tutschfelden. Das waren nun teilweise
altbesiedelte Gebiete. Aber auch hier brauchte die wachsende Bevölkerung mehr
Lebensraum. Die Waldgebiete waren noch sehr groß, und offenbar hatte das Kloster
rechtsrheinisch meist nur solche bekommen. Daher ging die Rodung natürlicherweise
in die dem Kloster gehörigen Waldräume weiter. Weil die Rodung die Grundherrschaft
bedingte, sah 150 Jahre später die Liste der klösterlichen Grundherrschaften
in diesem Bereich schon stattlicher aus:

a) Im Gebiet der späteren Landvogtei Ortenau:

Offenburg, Kinzigdorf, Bohlsbach, Weierbach, Linx, Elgersweier
, Zunsweier;

b) im Gebiet der südlichen Ortenau:

Niederschopfheim, Oberschopfheim, Rugerswiler, Ichenheim,
Dundenheim, Altenheim, Höfen.

Also auch das alte Siedlungsgebiet der Rheinebene erhielt zwischen den alten
Markgenossenschaften an bodenwirtschaftlich weniger begünstigten Plätzen im
13. Jahrhundert kleine Ausbaukolonien in der Art der abgeschlossenen, selbständigen
Grundherrschaftsbezirke mit grundherrschaftshörigen Siedlern. Wir haben
hier eins der wenigen erhaltenen Beispiele, wo wir den Gang dieser Zwischensiedlung
ein wenig verfolgen können.

In der Erzählung der Acta Gengenbacensia von 1233 spielen schon die Curiae
von Entersbach, Offenburg, Ichenheim und Weierbach als Herbergen für die Klosterleute
, als Stützpunkte und Faustpfänder eine Rolle.

Der Name Elgersweier ist eine junge Bildung. Er kommt erst im 18. Jahrhundert
vor. Zuvor hieß er Ergerswilre, Ergerswiler, Ergerswir und ähnlich. Das Erste,
was wir über die Kurie erfahren, ist, daß sie im Jahre 1267 verkauft wurde, also
war sie schon länger vorher gegründet worden. Für 80 Mark Silbers war sie an den
Gengenbacher Bürger Heinrich von Entersbach, einen Ministerialen des Klosters,
verkauft worden 1). Es war einer der wenigen nachweisbaren, echten Verkäufe von
Gengenbacher Kurien. Leider wurden die Gründe in der Urkunde nicht genannt.
„Diese Kurie gehörte früher dem Kloster Gengenbach und war durch einen Abt
und den Konvent dieses Klosters an den genannten Heinrich verkauft worden",
um größere Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Das Kloster hatte sich in der
Urkunde nicht einmal klar das Rückkaufsrecht vorbehalten. Sobald jedoch das
Kloster wieder bei Kasse war, hat es 1310 diese Kurie um die gleiche Summe vom
ehemaligen Käufer wieder zurückgekauft *). Sie war also nur kurze Zeit in fremder
Hand. Der Verkauf diente der Geldbeschaffung. Gengenbach hatte nämlich
dem verschuldeten Kloster St. Georgen auf dem Schwarzwald seinen Besitz im
Elsaß abgekauft und benötigte kurzfristig eine größere Summe. Zur Geldbeschaf-

1) U. vom 4. November 1267, GK 30/11 Elgersweier; RBiStr. II Nr. 1846.

2) Littere reemptionis Curie in Ergerswir, olim octoginta marcis argenti vendite, U. vom 10. Juni 1310,
im Saalb. fol. 11, ADepStr.

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