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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 146
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1961/0148
Wie dieses Kloster in den Besitz von St. Wolfgang kam, ist aus Wellenburgs
Schilderung nicht ersichtlich. Auch einige erst Ende des Jahres 1960 wieder aufgefundenen
„Contraktenbücher" bleiben ein Glied in der Kette der Besitzer schuldig.

Der Hahnhof

Schon die Entstehungslegende nannte die Kapelle als zum „Hanhof" gehörig.
Die Contraktenbücher bestätigen das.

Über den Hanhof nur soviel, daß er ein schon im Mittelalter nachgewiesenes
Hofgut war, das aus einem Bauerngehöft mit Wiesen und Äckern bestand. Im
19. Jahrhundert wechselte er, wie früher schon, häufig die nicht uninteressanten
Besitzer, die zuerst ein Landhaus im indischen Bungalowstil, später eine noch heute
stehende Prachtvilla erbauten. Das sehr alte Ökonomiegebäude, wohl der ursprüngliche
Hanhof, ist kürzlich umgebaut worden. Die Ländereien sind längst schon
parzelliert und zum größten Teil bebaut. Doch existiert der Name „Hahnhof" (in
dieser Schreibweise) noch heute.

Zunächst zurück zu Wellenburgs Bericht. Er hatte in Erfahrung gebracht, daß
der Hanhof „einer Jungfer, so in dem Closter Lichtenthai profeß gethan, zugehörig
gewesen seyn soll, von selbiger aber genanntem Gotteshaus zugefallen"
wäre. Wann dies geschehen, wußte Wellenburg nicht mehr und es ist bis heute
nicht gelungen, im Archiv des genannten Klosters den Beweis aufzufinden. Allerdings
lassen einige Grundakten die Vermutung zu, daß die „Jungfer" den Nachnamen
Eckstein trug.

Das Kloster Lichtental verkaufte den Hanhof „nachmahls ahn den Herrn Grafen
Antonium de Lecheraine". Dies bestätigt das Contraktenbuch eindeutig. Der
Kaufvertrag vom 8. März 1698 nennt den Grafen als neuen Besitzer und weiß
über seine Person zu berichten, daß er „Antonius Delescheraine, Graf von Leschaux",
hieß und seine Gemahlin Maria Francisca eine geborene „von Erolzheimb" war.
Der Graf wird als „unter I. D. Ludwig Wilhelm Leibguardie bestellter Marchai
de Logis" bezeichnet.

Bereits am 20. Januar 1701 bekam der Hanhof und mit ihm St. Wolfgang einen,
d. h. mehrere neue Herren. Johann Bernhard von Weißenbach, Kammerrat und
Amtmann zu Bühl, Peter Maria Quera, Bürger und Krämer zu Baden, und Ger-
vaes Dufart, Krämer und Handelsmann zu Fort Louis, teilten sich in den Besitz.
In diesem Kaufvertrag ist „die Capelle zu St. Wolfgang samt dem Kirchen Ornat"
und „eine Behausung beim Capellein gelegen" als zum Hanhof gehörig genannt.

Im Jahr 1735 war dann der Hanhof im Besitz eines Handelsmannes Baß, der
sich zunächst von Johann Massino in Rastatt, dann sogar von dem bekannten
Frankfurter Kaufmann Dominico Brentano Geld auf den Grundbesitz lieh.

Die Hypothek des Massino ruhte noch auf dem Hanhof und damit auf der
Kapelle St. Wolfgang und dem Eremitenhaus, als der Eremit Jacob Heigele am
13. Oktober 1751 von Markgraf Ludwig Georg die Erlaubnis erhielt, „die Eremitage
ad S.Wolfgangum bey Lichtenthal" beziehen zu dürfen.

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