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Barbara Veus, Äbtissin zu Lichtental
1551 -1597
Von M. Agnes Wolters
Auf Befehl des Prälaten von Herrenalb zeigte der Lichtentaler Klosterschaffner
der badischen vormundschaftlichen Regierung den Tod der Äbtissin Anna von
Mörsperg an, dazu den Termin des Wahltages. Dieser schien den „Geheimen
Räthen" zu früh angesetzt, auch schützten sie Geschäfte vor, die sie am Erscheinen
hinderten. Der Abt von Herrenalb solle sich mit ihnen schriftlich ins Benehmen
setzen, dann wollten sie den Wahltag bestimmen: so erklärten sie dem Kloster.
Darauf antworteten Priorin und Konvent am 28. Januar 1551: es sei ihres Ordens
altes Herkommen, daß keine Laienperson, sie sei hohen oder niederen Standes,
bei der Wählung einer Äbtissin solle zugelassen werden, und nie habe sich ein
Fürst unterstanden, hierbei zugegen zu sein, wie sie noch „lebendige Kundschaft"
hätten. Der vom Orden bestellte Visitator habe die Wahl ordnungsgemäß zu
leiten. Und darum solle diese ungehindert bleiben, obschon von den Herren Räten
niemand kommen könne. Denn das Kloster könne beweisen, daß „nie keiner dabei
gewesen" sei. Doch hätten die Markgrafen nach der Wahl etliche zum Gratulieren
geschickt. ■
Dieses Schreiben erregte wieder in hohem Grade den Mißmut der Regierung.
Sie hätten erfahren, entgegneten die Räte, daß Lichtental und der Herrenaiber
Abt den Wahltag auf Donnerstag nach Mariä Lichtmeß festgesetzt hätten. Das
befremde sie anstatt ihrer gnädigen Fürsten nicht wenig, da man doch bisher sich
mit den gnädigsten Fürsten und Herren wegen des Wahltermins ins Einvernehmen
gesetzt habe. Wegen Uberladung mit Geschäften könnten sie sich auf selbigen bestimmten
Tag nicht binden; sie wollten sich aber bei erster Gelegenheit mit ihnen
vergleichen. Und nun käme ihnen auf ihr christliches Begehren ein trotziges
Schreiben zu, in dem der Konvent über sie klage und schreie, doch ohne rechtmäßigen
Grund. Denn keiner von ihnen begehre, b e i der Wahl zu sein; sie wollten
nur Gesandte schicken vor der Wahl, die dann auch bei der Publikation zugegen
sein sollten. Deshalb sei im Namen ihrer gnädigen Fürsten ihr gnädiges Begehren
und für sie selber ihre freundliche Bitte, das Kloster möchte sich wegen des Wahltermins
mit ihnen vergleichen. Sie täten damit ohne Zweifel Gott dem Allmächtigen
ein gefälliges Werk und verhüteten Streitigkeit. (Gernsbach, 30. 1. 1551.)
Die Räte bestimmten nun als Wahltag den Montag nach Quinquagesima, und
die Frau Priorin sandte den Schaffner Christoph Erbisch zum Herrn von Alb, den
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