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„Wenn die Zahl der Anverwandten sich derart vermindert . . ."
9. Wenn die Zahl der zu dieser Stiftung einberufenen Anverwandten sich dermaßen
minderte, daß jedem Kopfe eine Aushilfe von 200 Gulden zufließen kann,
hat die Verteilung ohne weitere Untersuchung der Bedürfnis unter die am Leben
befindlichen Anverwandten zu geschehen. Sollte aber die Zahl der einberufenen
Anverwandten so gering sein, daß, wenn auch jedem Kopfe 200 Gulden verabfolget
würden, dennoch von den Interessen des Stiftungsfundi etwas erübrigte, ist dieser
Überrest, er möge viel oder wenig betragen, in jedem Jahre sogleich dem Oberamte
zu Mahlberg zu übergeben, damit die Verteilung dieser erübrigten Gelder auf jene
Art geschehe, wie wir hinunten in dem dreizehnten Punkte zu verordnen befunden.
Wie die Auszahlung der „Aushilfen" erfolgt
10. Vom ersten April anzufangen, stehet jedem, der in dem Stiftungsschluß einkömmt
, bevor, sich bei dem Oberamt zu Mahlberg um die Auszahlung der bestimmten
Aushilfe anzumelden, die dann den Anwesenden alsogleich gegen ordentliche
Quittung von den Vorstehern abzuführen, den Abwesenden und in auswärtigen
Ortschaften befindlichen Kompetenten aber auf derselben eigene Kosten
mittels Einschreitung der betreffenden Ortsobrigkeiten zuzusenden ist.
Die drei „Vorsteher der Stiftung"
11. Zu Vorstehern der Stiftung sollen drei rechtschaffene, wohlhabende und vertraute
Männer aus dem Oberamt zu Mahlberg ernannt werden, jedoch zwei ausseihen
der römisch-katholischen Religion zugetan sein. Die Ernennung dieser Vorsteher
wird der Auswahl des Durchlauchtigsten Landesherren, als oberstem Schutzherrn
dieser Stiftung überlassen, in dessen gnädigste Willkür wir gesetzet haben
wollen, mit den ernannten Vorstehern, so viel ihre Person betrifft, die wie immer
gefälligen Abänderungen zu treffen. Diese Vorsteher haben auf gemeinsamer
Quittung die Interessen des Stiftungsfundi zu erheben, auf deren richtige Zu-
haltung fürzusorgen, die Obligation des Stiftungsfundi samt den Geldern und
Stiftungsakten bei dem Oberamt zu Mahlberg unter dreifachen Schlüsseln an einem
wohlverwahrten Ort aufzubehalten, die institutmäßige Verteilung zu beratschlagen
und fürzunehmen, jedoch hat einer aus ihnen das Protokoll über die in
jedem Jahre einlangenden Kompetenten, der zweite das Protokoll über die in
jedem Jahre abhaltende Beratschlagung und Schlußfassungen, der dritte endlich
die Rechnung über die in jedem Jahre dem Schluß gemäß erfolgte Verteilung zu
besorgen. Diesen drei Vorstehern wollen wir jährlich aus den Interessen des
Stiftungsfundi zu einiger Erkenntlichkeit und insbesondere auf Schreibmaterialien
zusammen Einhundert Gulden bewilligen, welche unter die Ernannten
Individua nach Willkür des Durchlauchtigsten Landesherrn zu verteilen sind.
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