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Pfarrern der daselbst bestehenden zwei christlichen Religionen öffentlich abgelesen
werden, worüber sodann jedem bedürftigen Einwohner dieser beiden Ortschaften
sich dem dem Oberbeamten zu Mahlberg um die Stiftung zu melden bevorstehen
solle.
Was soll jeweils am letzten Tag des Monats März geschehen?
15. Den letzten März in jedem Jahre hat der Oberbeamte das Verzeichnis der
für selbiges Jahr zum Stiftungsgenuß ernannten Armen zu verfertigen, jeden, dem
die Stiftung von ihm zugedacht worden deutlich zu benamen und sotanes Verzeichnis
den beiden Pfarrern der bestehenden zwei Religionen zu dem Ende mitzuteilen
, damit dasselbe von der Kanzel von ein pro anderen abgelesen werde,
auch ist dieses Verzeichnis durch den darauffolgenden Monat bei dem Oberamt
zu Mahlberg öffentlich zu jedermanns Wissenschaft affigieret zu halten und sind
nachhin die in diesem Verzeichnis einkommenden Armen gegen derselben Quittung
mit möglicher Beförderung abzufertigen.
Wo werden die vier Exemplare des Stiftbriefes verwahrt?
16. Von dem gegenwärtigen Stiftbrief sind vier gleichlautende Exemplaria errichtet
, von uns beiden Stiftern und zwei hierzu eigens ersuchten Zeugen gefertigt
worden, und solle das eine bei dem Oberamt Mahlberg unter Verwahrung der
ernannten Vorsteher aufbehalten, das zweite dem ältesten der Familie aus denen
die den Grechtlersche Namen führen, übergeben, das dritte und vierte aber bei der
Pfarr Kippenheim der daselbst bestehenden zwei christlichen Religionsgemeinden
zu ewigen Zeiten wohlverwahrt aufbehalten werden, jedem der Familie aber von
sotanem Stiftbrief auf eigene Kosten eine getreue Abschrift zu verschaffen bevorstehen
. Urkundlich unserer Fertigung.
Wien den ein und dreißigsten März um Jahre Siebzehnhundertachtzig.
Johann Georg Freiherr von Grechtler
Franz Karl Freiherr Kreisel
beider K.K.lichen Majestäten wirklicher
Kämmerer Geheimer und Staatsrat
. Als erbetener Zeuge.
Georg Anton Freiherr von Grechtler,
Generalmajor
Franz Georg Edler von Rees.
Ihro Kaiserl. apostolischen Majestäten
Truchseß und oberster Hofrat. Als ersuchter
Zeuge.
Die landesherrliche Genehmigung
„Wir Karl Friedrich von Gottes Gnaden Markgraf zu Baden und Hochberg,
Landgraf zu Sausenberg, Krav zu Sponheim und Eberstein, Herr zu Rötteln,
Badenweiler, Lahr, Mahlberg und Kehl etc. etc. erteilen hiermit über den gesamten
Inhalt des vorstehenden Stiftungsbriefes unsere Landesherrliche Genehmigung
und versichern anbei für uns und unsere Nachkommen an der Regierung, welche
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