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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
41. Heft.1961
Seite: 234
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königlichen Politik gespielt haben wird. Sind uns zwar Einzelheiten nicht bekannt,
wie das beim Kloster Schwarzach der Fall ist, so läßt doch die Betrachtung der
Art der Quelle, welche Schuttern erwähnt, auf seine Wichtigkeit schließen. So
nennt Hinkmar von Reims beim Vertrag von Mersen 870 unter dem Anteil Ludwigs
des Deutschen außer dem als Kloster Hönau identifizierten „Hoinowa" auch
ein „Offonis villam", das Pertz in die Diözese Toul oder Besangon verlegt '■>'■').
F. Mone hat hingegen überzeugend gezeigt, daß es sich hier um Kloster Schuttern
handeln muß, weil ein „Offonis villam" in den Diözesen Köln, Trier, Utrecht,
Straßburg, Basel liegend genannt wird und es außerdem recht unwahrscheinlich
wäre, würde eine der kleinen, armen Abteien bei Toul oder Besanjon aufgeführt,
die Reichsabtei Schuttern hingegen bliebe unerwähnt33).

Somit überrascht es eigentlich kaum, wenn es durch diplomatische Forschung als
sicher gelten kann, daß Karl III. zwischen 877 und 880 der Abtei eine Immunitätsurkunde
ausgestellt hat, die von Otto II. 975, von Heinrich II. 1009 bestätigt
worden ist **). Wir haben in der Frühzeit der Ortenau außer Schuttern nur noch
die Immunitätsverleihung für den ortenauischen Besitz des Klosters St. Denis 35),
einer mit der Dynastie der Karolinger bekanntlich eng verknüpften Stiftung. Die
wenigen Kenntnisse von der Geschichte des Klosters im 9. Jahrhundert zeigen zusammen
doch deutlich, daß Schuttern im letzten Jahrhundert der karolingischen
Herrschaft einen bedeutenden Platz in der Reihe der Reichsklöster einnahm und
ein gewisses Gewicht in der Politik am Oberrhein besaß.

82) MG SS 1, 488 Anm. 49.

33) F. Mone III 52 f.

34) Vgl. Vorbcm. zu MG D HII 245 nr. 209; dazu H. Bloch, Die Urkundenfälschungen Grandidiers, in:
ZGO NF 12 (1897) S. 460—462.

35) Württemb. Urkundenbuch I 166 nr. 141.

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