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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 16
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0028
Zum Landesausbau als stetiger Aufgabe aller beteiligten herrschaftlichen und
genossenschaftlichen Gewalten gehört die Verdichtung der Kirchspielverfassung
zu einem feinmaschigen Netz von Ortspfarreien ebenso wie die um die Wald-
und Weidflächen bemühte Spätbildung von Gemeindeverbänden, die wir als
Marknutzungsverbände bezeichnet haben, die man aber auch ruhig als Markgenossenschaften
benennen mag, wenn man sich des romantischen Bedürfnisses
nach Zurückverlegung mittelalterlicher Zustände in die Frühzeit der Besiedlung
entschlägt und wenn man im Auge behält, daß diese «Markgenossenschaften»
Produkte später Verfassungsbildung sind.

II.

Wir haben uns indessen vorgenommen, nicht nur über Dorf und Mark, sondern
auch über Burg und Stadt zu sprechen; und so käme nunmehr in zeitlicher
Abfolge zuerst die Burg an die Reihe. Noch vor einem Menschenalter hätte man
die Ortenau nicht für eine sonderlich burgenreiche Landschaft gehalten; im Vergleich
etwa mit der Burgenfront des Elsasses, der Vorderpfalz oder des mittleren
Rheintals stand unser Gebiet anscheinend stark zurück. Hier hat jedoch der
Historische Verein für Mittelbaden wahre Erschließungs- und Kärrnerarbeit
geleistet. Neben den altbekannten Großburgen wie Hohenbaden, Ortenberg,
Schauenburg, Geroldseck u. a. sind unter der sichtenden und suchenden Hand des
Ortsforschers zahlreiche Burgstellen mittlerer und kleinerer Größe sichtbar geworden
, und neben den sagenumwobenen Ruinen des Staufenbergs oder des
Brigittenschlosses konnten fast ganz verschollene, teilweise im Gelände kaum
mehr feststellbare Burgställe, Türme des Ortsadels und feste Häuser ritterlicher
Familien oder städtischer Patrizier ermittelt werden. Ein stattlicher Band der
„Ortenau" brachte ein riesiges, inzwischen noch weiter vermehrtes Material; seine
Herausgeber, Ernst Batzer und Alfons Städele, haben gleichzeitig auch
schon eine allgemeine Grundlegung bürgen-, sagen- und volkskundlicher Art
gegeben30). So verbleibt uns heute ein kurzer Versuch einer vor allem verfassungsgeschichtlichen
Zuordnung. Denn Burgen sind nun einmal nicht nur feste
Sitze, Horte für Minne und Waffenspiel, in späten Entartungsformen auch Raubnester
und Reduit für Beutelschneider; Burgen sind ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung
nach auch Verwaltungsmittelpunkte für im Hochmittelalter
sich bildende Kleinherrschaften und Vogteien. Die Einzelburg ist regelmäßig in
ein größeres Burgensystem eingeordnet, das sich uns, zumal in der heimatlichen
Landschaft, erst bei dem mehrfach beschworenen Umdenken aus heutigen
in frühere geschichtliche Lebensformen erschließt.

Hier zeigt sich dann aber, daß die Vorausbesinnung auf den historischen
Charakter der gesamten Landschaft notwendig war. Wenn wir die stattliche
Reihe der Burgen der Ortenau und Mittelbadens an uns vorbeiziehen lassen, so
ergibt sich ein getreues Spiegelbild der herrschaftlichen Erschließung, der Früh-

30) Burgen und Schlösser Mittelbadens, hrsg. im Auftrag d. Ausschusses d. Hist. Vereins f. Mittelbaden
zu seinem 25jährigen Bestehen von Ernst Batzer und Alfons Staedele (= Die Ortenau 21, 1934);
darin vor allem die burgenkundlichc Einführung von E. Batzer.

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