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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 88
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nannt der Oberwald mit dem Förstertum, mit Schutzrecht, Zinsen und Zehenden
und dem Bannwein" 16).

Das Bestreben, leichter verfügbare Lehen zu schaffen, gestaltete 1684 in Friesenheim
ein neues Ambachtlehen aus zwei Fruchtgülten 17). Hier wurde der badische
Amtmann zu Mahlberg, Franz Ernst Olisy, der erste Lehensträger. Da solche
kleinen, neugeschaffenen Ambachtlehen gar nicht so selten höheren Amtspersonen
gegeben wurden, sind sie als Belohnung für geleistete Dienste aufzufassen, besonders
damit man sich stets ihres fachmännischen Rates bedienen konnte.

Im östlich von Friesenheim liegenden Oberweier hatte Gengenbach ebenfalls
Güterbesitz, z. B. den Rupfenhof 18).

Von Ichenheim erstreckte sich der alte Forst auch nach Norden. Auch hier rodete
Gengenbach fleißig. 1139 wurden noch keine Ortschaften in dieser Gegend genannt.
Aber bis 1287 war die Neubruchsiedlung bis in dieses Gebiet vorgedrungen, und
es entstanden die Ausbaurodungen Dundenheim und Altenheim mit je einer Gengenbacher
Curie. Nach Aufgabe der Salhofwirtschaft entwickelten sich aus dem Curienbezirk
in Dundenheim vier Bestandslehen und vier Erblehen 1B), was es ohne
weiteres glaubhaft macht, daß der ganze Bann Dundenheim zur Gengenbacher
Grundherrschaft gehörte. Infolgedessen errichtete Gengenbach hier eine Eigenkirche
als Pfarrei. Die Abhängigkeit von Ichenheim war insoweit stehengeblieben, als der
Pfarrer in Ichenheim wohnte. Auch die Verzeichnisse wurden oft für beide Orte
gemeinsam angefertigt20).

Die Curiengruppe Ober- und Niederschopfheim, Ichenheim, Dundenheim und
Friesenheim war einander zugeordnet, wie klar aus dem sogenannten Ruedtbuch
(= Riedbuch) von 1597 hervorgeht21). Ihr Vorort war Ichenheim.

Die Curie Altenheim war nicht so bedeutend. Sie war auf die Schaffnei Offenburg
hingerichtet. Der Dinghof erscheint später in zwei Erblehen getrennt und ist stets
nachzuweisen bis zum Ende der Klosterzeit 22).

Noch später als vom Friesenheimer Klosterhof erfahren wir etwas von einem
Gengenbacher Gülthof in Dinglingen, nämlich erst im Güterverzeichnis von 1597
und dann später dauernd23). In Dinglingen und Umgebung wurden schon 1287
Klosterbesitzungen genannt. 1597 wurde es unter den Kleinkammereien aufgeführt.
Da es indessen noch 1791 große Erblehengüter in Dinglingen, Lahr, Mietersheim und
im Schuttertal gab, war hier nicht nur Besitz aus Seelgerecht-Stiftungen vorhanden,
sondern in der Tat auch Fundations-Güterbesitz, worüber noch reichlich Beschreibungen
und Erneuerungen erhalten blieben. Noch 1802 erscheint der Gengenbacher
Hof unter den erstrangigen Vasallen und war daher ein echter Dinghof.

1«) 25. Febr. 1393, StaBa, A 75.

") U. vom 20. Juli 1684, GK 30/20 Friesenheim.

18) Siehe B. 2807 von 1587/88; U. vom 17. Bez. 1604, GK 30/114 a Niedersdiopfheim.

19) UU. von 1668 bis 1792, GK 30/9 Dundenheim; ebenda Staatserw. aaO.; Staedele 1955, 86.
80) Siehe oben Anm. 8.

21) B 2809.

22) UU. vom 27. Febr. 1599 bis 1729, GK 30/9 Altcnheim; Akten Staatserw. aaO.; Staedele 1955, 86.

23) UU. vom 11. Nov. 1615 bis 1804, GK 30/16 Dinglingen; B 2813/2814, 2826, 2827, 2828; Staatserw. aaO.
Nr. 12; Staedele 1955, 86.

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