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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1962/0128
Für die Irslinger ging der Zug gleich nach Villingen, Niedereschach und endlich
nach Gengenbach 42), für die Villinger nach Eschach und Gengenbach, einzig für
die Eschacher unmittelbar nach Gengenbach. Es ist wohl nicht allzuoft gemacht
worden, weil erhebliche Kosten („5 S Tübinger Heller" jedesmal) damit verbunden
waren.

Aus diesen Rechtsverhältnissen ist unschwer zu entnehmen, daß jene drei Dörfer
von jeher zusammengehörten. Sie bildeten die Gruppe der uranfänglichen schwäbischen
Ausstattungsgüter als geschlossene Dorfherrschaften. Die übrigen im Jahre
1139 genannten Orte Römlinsdorf, Fluorn, Stetten und Wittershausen waren an
die genannten Hauptorte angeschlossen. Diese Rechtsverhältnisse zeigen indes, daß
in jedem der Dörfer Beffendorf43), Irslingen 44), Villingen15) und Niedereschach48)
Gengenbacher Dinghöfe und Dorfvogteien waren. Sie sind ja auch in der ältesten
Bestätigungsurkunde von 1139 aufgeführt. Wegen des dort nicht ganz eindeutigen
Wortlautes kommt die Beglaubigung durch die Weistümer außerordentlich erwünscht
.

In dem schon oft genannten Curienbuch und im Berain von 1597 sucht man die
schwäbischen Besitzungen des Klosters vergeblich. Erst die Weistümer aus dem
15. und 16. Jh. und die Verfassungsurkunde der Klosterherrschaft von 1516 sowie
viele Urkunden verraten uns das Immer-noch-vorhanden-Sein der Gengenbacher
Klosterherrschaft in Schwaben. Da für die Hauptmasse der Klostergüter, nämlich
Beffendorf, Irslingen, Villingen und Eschach, feststeht, daß sie Grundherrschaften
waren, so muß dasselbe auch für die übrigen 1139 Genannten gelten, nämlich für
Römlinsdorf (12,4 km nordwestlich von Oberndorf), Fluorn (2 km südlich von
Römlinsdorf, 5,5 km nordwestlich von Beffendorf), Stetten (7,5 km westnordwestlich
von Rottweil) und für den Verband der vier Huben in Wittershausen (6,7 km
östlich von Oberndorf). Uber diesen Gengenbacher Besitz erfahren wir leider
wenig. In der großen Besitzurkunde von 1287 sind alle diese Ortsnamen wiederum
da: „Die Zehnten, die Besitzungen, die Einkünfte und alle Rechte, die ihr habt in
Eschach und in den Dörfern Römlinsdorf, Villingen, öfingen, Irslingen, Dauchingen
, Fluorn, Stetten und Wittershausen mit ihrem Zubehör." Auch hier stellen
wir mit Befremden fest, daß die genannten Orte nicht bei den Curien stehen,
wieder ein Beweis für die geringe Kenntnis der Klosterverwaltung über ihre entfernteren
Güterbereiche.

Neu sind bei dieser Liste die Namen öfingen (6 km östlich von Aasen, 19 km
südlich von Rottweil) und Dauchingen (5 km südöstlich von Niedereschach). Über
die gengenbachischen Besitzverhältnisse in öfingen fehlen leider genaue Nachrichten
. Es ist also sehr fraglich, ob in diesem Meiertum eine vollgültige Grundherrschaft
der Abtei gehörte und ob dort eine Curie war. Ebensowenig wissen wir
über den Gengenbacher Besitz in Fluorn und Wittershausen.

42) Weistum von Irslingen (nach 1427), GK Kop 627 fol. 93 b.

43) 3 km westlich von Oberndorf am Neckar.

44) 8 km südlich von Oberndorf, östlich vom Neckar, fast ebensoweit nördlich von Rottweil.

45) 5,6 km nordnordwestlich von Rottweil, westlich des Neckar.

46) 8 km südwestlich von Rottweil.

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