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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 128
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indessen der Papst, daß die Abtei keine Personen mit päpstlicher Provision aufzunehmen
brauchte ohne besondere Mitteilung und Bestätigung des Straßburger
Diözesanbischofs 24). Trotzdem gab es auch später Pfarrer mit päpstlicher Provision,
z.B. 1511 in den beiden einträglichsten Pfarreien Gengenbach und Ichenheim25),
1741 in Ichenheim, Harmersbach und Griesheim. Die letztgenannten Verfügungen
wurden vom Papst wieder zurückgenommen, nachdem das Kloster durch seinen
damaligen Kastvogt, den Markgrafen Ludwig Georg von Baden-Baden, einen
Nachfahren des seligen Markgrafen Bernhard, auf die schlechte finanzielle Lage der
Abtei hinweisen ließ 26). Im Zusammenhang damit erneuerte Papst Benedikt XIV.
dem Kloster die Inkorporation der Pfarrkirchen zu Gengenbach, Zell a. H. samt
der Kapelle der hl. Jungfrau ad vincula, Nordrach, Harmersbach, Biberach, Griesheim
und Ichenheim 27). Diese sieben Kirchen mit einer Kapelle bildeten bis dahin
den Canon der inkorporierten Kirchen, wozu später noch Elgersweier kam. Die
alte gengenbachische Pfarrei Steinach war bereits 1573 an die Fürstenberger verlorengegangen
, ebenso die Pfarrei Weiler (15 5 8 ) 28).

Immer wieder versuchte auch die Stadtverwaltung Gengenbach Einfluß auf die
Pfarreibesetzung zu nehmen, nicht nur in der Reformationszeit29). „Gegen den Abt
Columban Mayer wurde vom Rat der Stadt Gengenbach wegen der Pfarrei
Gengenbach ein schwerer Streit erregt. Entgegen den Klosterrechten verlangte der
Rat als Pfarrer einen Weltgeistlichen und keinen der Mönche, indem er verschiedene
Klagen vorbrachte, als ob sie in ihrer Tätigkeit nachlässig gewesen wären, was sie
jedoch nicht beweisen konnten. Mit aller Gewalt beharrte der Rat auf seinem
Anspruch. Überdies sollte der Weltgeistliche vom Abt vorher dem Rat präsentiert
werden, was jedoch der Abt entsprechend den Klosterrechten verweigerte. Inzwischen
hatte der Rat, ohne den für solche Fälle vorgeschriebenen geistlichen
Richter (= Generalvikar in Straßburg) zu bemühen, die von den Untertanen dem
Kloster schuldigen Fruchtzehnten zurückbehalten, sie in seine Speicher geführt zu
eigener Verwendung und zum Besten der Gemeinde, obgleich der Abt dagegen
feierlich protestiert hatte. Vom Generalvikar und zugleich vom Diözesanbischof
wurde der Rat dazu verurteilt, die mit Gewalt geraubten Zehnten zurückzustellen
und 200 Gulden Entschädigung zu geben, was auch geschah." 30)

1803 wurde aus dem Klosterpatronat aller dieser Kirchen ein landesherrlicher
Patronat bis zum Erlöschen 1919, seither erzbischöflich.

Das Verhältnis des Klosters zum Weltklerus war im allgemeinen freundlich und
auch rechtlich korrekt. Die Abtei verwandte für ihre Pfarreien und sonstigen Seel-

24) U. vom 3. Dez. 1255, GK Selcct PU Nr. 185.

25) Erst auf Bitten des Kaisers und des Straßburger Bischofs übertrug Abt Konrad 1506 dem Konrad
Servitor(is) von Hagenweiler unter gewissen Bedingungen die Pfarrei Gengenbach (U. vom 28. April 1506,
GK 30/58). Dort machte dieser unerwartete Schwierigkeiten und mit ihm -zusammen Pfarrer Abels in Ichenheim.
UU. vom 26. Febr. 1334, Kop. 627 fol. 46 a; UU. vom 24. Mai 1511; 1. Sept. 1512; 24. Sept. 1512; GK 30/58
Gb Stift; UU. vom 5. Sept. 1515, 31. Juli 1515, 18. Juni 1530, GK 30/110 Ichenheim; Salb.

26) UU. vom 25. April und 20. Sept. 1741, GK 30/59 Gb Stift.

27) Ebenda und Vertrag über die Besetzung dieser Pfarreien mit dem Diözesanbischof von Straßburg und
seine päpstliche Bestätigung, U. vom 22. März 1747, GK 30/59 Gb Stift.

28) Siehe 4. Kapitel.

2») Z. B. U. vom 28. Okt. 1640, 10. Okt. 1745, 17. März 1749, GK 30/59 Gb Stift; FD 6, 1871, 4 ff.
30) Monumenta, 171. Abt Columban Meyer 1638—1660, H 229, 43—80.

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