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Selbst die Klostermeier wurden oft als Knechte bezeichnet28), was eben jeweils
Ministeriale des Klosters meinte, also leitende Klosterbeamte, während wir heute
mit diesem Wort das bäuerliche Arbeitsgesinde meinen. Im 15. Jh. begegnet für den
Curienmeier zuweilen die Benennung „Hofmeister" mit „Hofmeisteramt" oder
„Hofmeisterei", was nichts anderes darstellt als eine glückliche Verdeutschung des
lateinischen Wortes Curia 29).
Wie stand es bei den Mönchen selbst um ihre Herkunft ? In der langen Reihe der
Mönche können wir nur zwei als von unbezweifelbar freier Herkunft nachweisen:
Egenolf von Wartenberg, genannt von Wildenstein, Abt von 1425 bis 1453, sowie
einen Grafen von Dormentz, Prior um 1506. Alle andern leiteten ihre Herkunft
aus dem unfreien Adel her oder waren aus bäuerlichen oder bürgerlichen Kreisen.
Während 1334 nur zwei Mönche das Adelsprädikat führten, waren es 1506 fünf.
Im Jahr 1525 bestand der Convent aus fünf Adeligen und vier Bürgerlichen. Zwar
faßte 1461 eine selbstbewußte Adelsgruppe im Kloster den Beschluß, es solle künftig
kein Nichtadliger aufgenommen werden, allein er hatte keine erkennbare Wirkung.
Auf Ansuchen schrieb sogar Kaiser Maximilian I. 1504 dem Straßburger Bischof,
er solle darauf achten, daß Abt Konrad nur Adelige ins Kloster aufnehme. Wie die
Zahlen von 1506 und 1525 beweisen, hatte auch dies nicht die gewünschte Wirkung.
Es kommt ja darauf an, ob überhaupt genug adelige Bewerber vorhanden waren.
Das war niemals der Fall. Dagegen wurden die Äbte im 15. und zu Anfang des
16. Jhs. meist aus den niederadeligen Mönchen gewählt mit Ausnahme des Bertold
Venser (1416 bis 1424) aus Gengenbach. Die Abtei Gengenbach war also nie ein
freiherrliches Kloster wie etwa Reichenau.
Hier möchte ich lose noch die Wasserrechte, ebenfalls ein königliches Regal, anfügen
. Sie reichten z. B. auf der Kinzig bis nach Willstätt und wurden in Einzellehen
aufgelöst30). Wenn wir alle die bisherigen Kapitel überschauen, haben wir
28) ein yglicher Meyer oder kneht, Kop 627 fol. 118b.
29) der erwirdig Herr Herr Jacob, Apt zuo gengenbach, hat zuo einem hoff meyster gesetzt Clausen schlappen
, einen burger zuo gengenbach . . . och daz hott meyster ampt zuo versehen, Hoffgülten und zechenden
(Zehnten) jn ze bringen, alz die beschriben und in die Hoffmeysterig gehoerig sind. U. vom 23. Juni 1483,
Kop 627 fol. 102 a.
30) R I 1275, L II 1331, 25, 62 u. M 1516, 85, 122; UU. vom 21. Sept. 1360, GK 30/109 Haslach; 30. April
1386, ebenda 30/78; 25. Mai 1477 ; 20. Juni 1477; 18. Januar 1483; 17. Juli 1483; 18. Okt. 1485, alle GK 3Q'53;
27. Mai 1511; 26. Mai 1533; 23. April 1543; 2. Januar 1552; 26. Juni 1595; 26. Februar 1617; 9. April 1619;
29. Sept. 1629; 23. Juni 1644, ebenda 3Ü/54; 13. Januar 1400, FU 6 Nr. 133 Steinach, Biberach; 7. Dez. 1454
Weiher bei Gengenbach, GK 30/53; 1525, 1538, ebenda Hark (Herg) bei Ohlsbach; 4. März 1680, Fischwasser
in Nordrach, verpachtet an die Gemeinde für jährlich 55 Pfund Forellen, GK 30/115 Nordrach; 18. Januar 1483;
24. Mai 1483, GK 30/53; Gengenbach; 3. Januar 1424, 16. Mai 1432, ebenda 30/98; „Weiherstatt und Weiher
zwischen dem Wald Bruchhalden und der städtischen (Gengenbacher) Ziegelscheuer gemeinsam wieder als
Fischweiher anlegen", 26. Januar 1456, ebenda 30/53; Biberach: 28. April 1484 und sehr viele spätere Verleihungen
, ebenda 3Q/12; Berghaupten: 18. Okt. 1485 und später, ebenda 30/53; Steinach: Maierei des Fischwassers
zu Steinach, 8. Februar 1473, wurde am 29. November 1508 an Graf Wolfgang von Fürstenberg übertragen
, FU 7 Nr. 39, 95; dasselbe auch GK; Fischwasser oberhalb Schönberg: 1619, GK; 30. Januar 1669,
ebenda 30/11 Berghaupten; Fischwasser am Bellenberg bei Berghaupten auf der Kinzig: 18. Okt. 1485; 11.
Nov. 1668; Pfuhl (Fischteich) am Bellenberg: 28. Juli 1404; 18. Okt. 1485, ebenda 30/10 Berghaupten. Wasserlehen
in Fußbach: 15. Nov. 1555, ebenda 30/20 Fußbach; Hark: 11. Sept. 1437 und später, ebenda 30/Hark;
Akten GK Staatserw. aaO. fasc. 3 Wichtige Kommissionsakte, Frage 58. Diese Menge von U. zeigt mehr, als
Worte es zu sagen vermögen, den großen Fischreichtum der Gewässer und die beherrschende Bedeutung der
Fische als häufiges Nahrungsmittel.
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