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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
42. Jahresband.1962
Seite: 174
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Ottenau, eines vorderösterreichischen Territoriums, war, machte ihm die vorder-
österreichische Regierung schon 1693 Schwierigkeiten wegen des Mühlrechts; denn
sie fürchtete, daß die Weilermühle der Offenburger Mühle, die vor dem Stadttor
auf dem Boden der Landvogtei stand, Mahlkunden abspenstig mache. Der österreichische
Kammerrat Schmider in Villingen behauptete, die Weilermühle sei vordem
nur eine Plauel gewesen, Franz Michael v. Neveu habe ohne Genehmigung

der Regierung eine Getreidemühle gebaut, zitierte den Müller nach Villingen und
befahl ihm, die Mühle in den früheren Zustand zu versetzen. Schließlich ließ er
sich doch vom hohen Alter des Mühlrechts überzeugen.

70 Jahre später wurde das Wasserrecht bedroht. Der kurmainzische Kammerherr
und hochfürstlich-speyerische Rat Franz Konrad v. Neveu hatte ohnedies
Sorge wegen des Wassermangels. Der Durbach, von dem ein kleiner Kanal zur
Mühle abgezweigt war, war ein „ohnergiebiger, oft ganz eindorrender Bach", der
nur nach starken Regengüssen genügend Wasser führte. Die Mühle stand deshalb
oft still. Und nun wollte ein Untertan der Herrschaft Staufenberg, der Durbacher
Simon Männle, 1786 oberhalb der Weilermühle eine Plauel einrichten. Der Protest
des Freiherrn v. Neveu hatte Erfolg. Der Bau der Plauel konnte verhindert werden.

Dann aber mußte sich Franz Konrad v. Neveu zur Wehr setzen wegen der Privilegien
. Der Amtmann der Herrschaft Staufenberg ließ keinen Zweifel darüber,

Eines der selten gewordenen Wappen der
Reichslandvogtei Ortenau, an der Außenwand
der Gaststätte „Weilermühle", mit dem
Reichsadler und dem Schloß Ortenberg, 1539.
Hier war die Grenze zwischen der baden-
badischen Herrschaft Staufenberg und der
Reichslandvogtei Ortenau.

Aufn.: O. Mohr, Offenburg

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