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ten Zwerchsäcken, untergebracht und hinter dem Sattel aufgeschnallt. Eine Personenbeförderung
fand nur in der Weise statt, daß den Reisenden von dem Posthalter
ein Reitpferd gestellt und ein berittener Postillon als Führer und Begleiter mitgegeben
wurde, dessen Sache es war, das Pferd des Reisenden zurückzubringen.
Größere Bedeutung gewann die Postverbindung Straßburg — Frankfurt seit dem
Anfall der Grafschaft Hanau-Münzenberg und der Verlegung der Gesamtregierung
nach der Goldstadt Hanau am Main 1642. Alle Sonn- und Donnerstage sollte in
der Kanzlei zu Buchsweiler (Sitz der Hauptverwaltung der Grafschaft Hanau-
Lichtenberg) die Post abgefertigt und das Briefpaket durch einen Boten zur Post-
halterei Lichtenau gebracht werden.
Kriegszeiten störten den Postkurs, namentlich bei gespanntem Verhältnis der Kriegführenden
zu Straßburg. So wurden am 2. Mai 1622 in Lichtenau durch die Besatzung
des kaiserlichen Obristen Wolf Rudolf von Ossa dem Stadtboten oder Postreiter etliche
an Straßburger Handelsleute auf der Ostermesse zu Frankfurt gerichtete Briefe abgefordert,
erbrochen, verlesen und zerrissen. Der Schlacht von Nördlingen folgte eine allgemeine
Sperre; doch gab Markgraf Wilhelm von Baden-Baden, um die Stadt für den Prager
Frieden zu gewinnen, schon auf 8. Juli 1635 der ordinari Post, dem Postreiter, den Paß
nach Frankfurt wieder frei. Im März 1641 wurden dem Postreiter auf dem Weg nach
Straßburg von den zu Willstätt liegenden Franzosen zwei dem Postmeister Michael Gruber
in Lichtenau gehörige Pferde abgenommen, die der Befehlshaber des Kriegsvolks aber
wieder aushändigen ließ, obwohl das Städtlein eine feindliche (kaiserliche) Garnison innehatte
und daher alles erbeutete Eigentum seiner Bürger nach Kriegsbrauch dem Gegner
verfallen war. Bei dieser Gelegenheit eröffnete Baron Paul d'Oysonville dem Rate, daß er
nicht im Sinne habe, das kaiserliche Postwesen zu unterbinden, solange es ohne Behinderung
und Schaden der französischen Truppen fortgehe. Mit solchem Entgegenkommen warb
damals Frankreich um die Gunst Straßburgs 2).
Nach allgemein herrschender Ansicht der Landesherren war als erste Bedingung
für die Zulassung der Taxisschen Postkurse durch ihre Gebiete die Portofreiheit für
die eigene Korrespondenz zu erreichen. Unterm 14. Januar 1684 hatte sich Fürst
Eugen Alexander zu Thum und Taxis, Erbgeneralobristpostmeister im Heiligen
Römischen Reich, mit der gräflichen Herrschaft Hanau gegen eine gewisse, diesseits
übernommene Ergötzlichkeit dahin verglichen, daß nicht allein der jeweils regierende
Graf und die Mitglieder des ganzen Hauses mit ihren hin- und herlaufenden
Briefen allerorten im ganzen Reich, soweit des Herrn Generalpostmeisters Distrikt
geht, frank und frei sein und deswegen kein Porto bezahlen, sondern, weil die
wenigsten Briefe an die Herrschaft selbst gingen, auch die Korrespondenzen der
Regierungskanzlei und Kammerkollegien beider Grafschaften Hanau-Münzenberg
und Hanau-Lichtenberg wie nicht weniger ein jeweiliger Präsident, Kanzler und
Kommandant zu Hanau dieselbe Freiheit genießen sollten. Alle nach Buchsweiler
gehenden Schreiben an genannte Herrschaft selbst, besagte Kollegien und Beamten
(Ministros) waren in einem „Couverto" an Posthalter Philipp Vielhecker zu
Lichtenau zu adressieren und ebenso die anher abgehenden Schriftstücke gleich-
2) Gewöhnlich ging es anders zu. Den 31. März 1677 war Kirchenschaffner Lux mit einem Postillon von
Lichtenau weggeritten, unterwegs aber am Wehrhag von einer Partei Franzosen gefangen und ausgeplündert
worden. Zwar konnte er sich unter Leib- und Lebensgefahr durch den Sumpf der Niederung retten, allein
Pferd, Sattelzeug, Montierung, Kleidung und alles gingen verloren. Das Pferd dem Postmeister zu ersetzen,
übernahm gn. Herrschaft; den eigenen Verlust schätzte Lux auf weit über 30 fl.
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