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Der Strittwald bei Allerheiligen
Von Eugen Beck
Zu den gern besuchten Punkten des nördlichen Schwarzwaldes zählt Allerheiligen
mit seiner Klosterruine und den Wasserfällen. Zahlreiche Wanderer wählen den Weg
übers Blöchereck, um auf angenehmen Waldwegen zum Ziel zu gelangen. Bald
zeigen Markierungstafeln an, daß sie nun den Strittwald betreten. Mit Recht
erhielt das Waldstück diesen Namen; denn jahrhundertelang wurde um Besitzrechte
gestritten. Anklage- und Gegenschrift wuchsen zu ansehnlichen Aktenbündeln
heran und kamen schließlich 1766 vor das Kaiserliche Hofgericht in Wien.
Während der Almendwald, der sich längs der alten Straße von Unterwasser gegen
St. Ursula hinzieht, aufgrund eines Waldspruchs vom Kloster Allerheiligen mit
den Bewohnern der Kirchspiele Renchen, Ulm und Waldulm gemeinsam genutzt
wurde, beanspruchte jenes den angrenzenden Kapellenwald und den beim Eselsbrunnen
gelegenen Wassak nach seiner Auslegung der Gründungsurkunde für sich
allein. Da vor allem Waldulmer Einwohner auch hier Holz fällten, beschritt das
Kloster den Klageweg, und so wurde der Kapellenwald nun zum „Strittwald".
Lagen die Akten zur Entscheidung schon bei der bischöflich-straßburgischen
Regierung, welcher beide Parteien unterstanden, 25 Jahre auf der langen Bank,
so ruhten sie beim Hofgericht in Wien noch länger. Das Kloster war schon aufgehoben
und die Waldungen an den badischen Staat gefallen, als 1811 das Endurteil
durch das Großh. Oberhofgericht zu Mannheim erging.
Die Klage des Klosters
In 33 Paragraphen suchte das Kloster nachzuweisen, daß es zu Unrecht immer
mehr in seinen Besitzrechten von den beklagten Kirchspielgemeinden geschmälert
worden sei. In den Grenzbeschreibungen der dem Gotteshaus ex fundatione gehörigen
Güter wird als nördliche Grenze der den Bischöfen von Straßburg damals
noch gehörende Bezirk Grießbom, später Grießenhof benannt, als Angrenzer
gesetzt. Nach wenigen Jahren jedoch wurde der ganze Grießbomische Distrikt
durch Bischof Konrad dem Kloster zu eigen gestiftet, und Bischof Heinrich hat
diese Stiftung 1220 bestätigt. Bald darauf erhoben die Bewohner von Waldulm
Ansprüche. Schon damals hätte das Kloster bei der bischöflichen Regierung den
Kürzeren gezogen, wenn nicht dem Bischof zu Straßburg durch eine vom erzbischöflichen
Stuhle zu Mainz anno 1224 ergangene Sentenz nachdrücklicher
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