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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
43. Jahresband.1963
Seite: 176
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einanderstehende Häuser in zwei verschiedene Pfarreien verweist, weshalb solch
Wässerlein SONDER-WASSER heißet."

Auch die andern Grenzen werden als sicher angegeben und zuletzt auf den
übrigen reichen Besitz des Klosters hingewiesen, so daß dessen Insassen keine
pauperes spiritu seien.

Doch die umfangreichen Fascikel beider Parteien ruhten friedlich nebeneinander
beim Kaiserlichen Hofgericht. Als 1789 die große französische Revolution ausbrach
, machten die Waldgenossen ihrem Unmut wegen der schleppenden Behandlung
ihrer Sache Luft, indem sie vor das Kloster zogen, ohne allerdings tätlich zu
werden. Dann gab es durch die Kriege Napoleons I. umwälzende Veränderungen;
im Verlaufe der Ereignisse wurde auch die Abtei Allerheiligen säkularisiert, der
badische Staat wurde der Besitz- und Rechtsnachfolger und beendete den alten
Streit mit den drei Kirchspielen.

Urteil und nachfolgende Waldverteilung

Am 20. November 1811 wurde durch das Großh. Oberhofgericht in Mannheim
nach Erwägung aller ehemals gepflogenen Verhandlungen zu Recht erkannt, daß
das in petitorio ergangene Urteil der vormaligen Straßburgischen Regierung verkündet
am 17. Juni 1765 des betreffenden Inhalts:

„daß sowohl der hinter St.-Ursula-Capellen gelegene Wald als jener, so
Wassak genannt, zu dem gemeinen Genossenschaftswald, darinnen beiden
Parteien ein gemeinsamer Genuß zustehe, gehöre"

seinem ganzen Inhalt nach zu bestätigen sei.

Nach einem weiteren Beschluß des Großh. Oberforstamts des Kinzigkreises soll
die Waldgenossenschaft dieser Distrikte aufgehoben und statt derselben jedem der
3 Gerichte ein angemessenes Stück als Eigentum zugewiesen werden.

Zur Verteilung standen der Kapellen- oder Streitwald mit rund 253 Morgen
und der Wassak mit rund 98 Morgen. Der Wert des gesamten Bodens wurde mit
17 162 Gulden, der Holzwert mit 30 094 Gulden festgesetzt. Der badische Staat
erhielt den vierten Teil mit 86 Morgen, 2 Viertel und 24,6 Ruthen. Die übrigen
drei Viertel wurden unter die Gemeinden der drei ehemals straßburgischen Gerichte
aufgeteilt. Da aber der Holzbestand sehr unterschiedlich war, mußten sich die
Gemeinden gegenseitig mit Geld ausgleichen.

Es erhielten nach Maßgabe der insgesamt 1537 Haushaltungen:

im Gericht Renchen: Renchen 430, Wagshurst 184 Lose.

im Gericht Ulm: Ulm 211,5, Tiergarten 76, Haslach 53,5, Mosbach 132,

Erlach 88,5, Stadelhofen 93,5 Lose,
im Gericht Waldulm: Waldulm 268 Lose.
(Einige Gemeinden veräußerten inzwischen ihren Anteil).

So machte die Waldabteilungsurkunde vom 9. September 1813 dem langwierigen
Streit ein Ende, doch der Name „Strittwald" ist geblieben.

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