http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1963/0269
Denkmal für die 1849 während des Standrechts Erschossenen auf dem alten Friedhof in Rastatt (in der
Mitte). Einzige würdige Gedenkstätte für die 1849er, außer dem Denkstein für die in Freiburg Erschossenen
auf dem alten Friedhof Freiburg-Wiehre. Davor der Ehrenfriedhof für die 1939—1945 Gefallenen.
Bildarchiv der Stadt Rastatt
Domänen-Verwaltung Bühl 334 Gulden 52 Kreuzer erpreßt". Da der Beschuldigte
landesflüchtig war, wurde sein Vermögen „mit Arrest belegt".
Der Musketier Simon Herr aus Sandweier erhielt wegen Anstiftung zur Meuterei
und nachgewiesener Teilnahme am hochverräterischen Aufruhr am 18. Oktober
1850 zehn Jahre Zuchthaus.
Als Kommandant des Ersten Baden-Badener Aufgebots wird mehrfach der
Schuhmachermeister Anton Hippmann genannt. In friedlichen Zeiten hörte man
ihn geruhsam in der Kreuzstraße Sohlen klopfen. Er scheint nicht allen Leuten
recht getan zu haben, denn am 4. Juni trat er „wegen niederträchtiger und schamloser
Gerüchte" vom Kommando zurück. Seine Mannschaft verlangte aber entrüstet
, daß er unverzüglich in seiner Stellung wiederbestätigt werde. Nach Niederwerfung
der Erhebung floh Hippmann. In seiner Abwesenheit wurde über seinen
Besitz Gant erkannt und Amtsregistrator Wagner als „Massepfleger" eingesetzt.
Leutnant Franz Mahler aus Baden-Baden, vom zweiten badischen Infanterie-
Regiment, wurde „in Folge standrechtlichen Erkenntnisses" am 20. Januar 1850
aus der Liste des Offizierskorps gestrichen und wegen Treubruchs und Hochverrats
zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Apotheker Schlosser aus Steinbach wurde der Teilnahme am Aufstand schuldig
erkannt. Er war ebenfalls flüchtig. Am 1. Februar 1850 wurde sein zweistöckiges
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