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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 9
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burger verliehen worden war, der wegen Parteinahme seiner Familie für den
gebannten Kaiser Friedrich II. in Rom eben nicht „persona grata" war). Das
Renchtal schien für Straßburg verloren, was auch aus der Verpfändung des
„Castrum Renchen" durch den Bischof an den Markgrafen Heinrich von Baden
(aus der Hachberger Linie) hervorzugehen scheint (1230). Nur Ulmena blieb fest
in der Hand des Bistums. Von hier versuchte Bischof Heinrich IV. von Geroldseck
(im Elsaß) die alten Pläne Werners wieder aufleben zu lassen.

Die Rückzugsgefechte, die die stark verschuldete Erbenlinie der im Mannesstamm
ausgestorbenen Zähringer, die Grafen von Fürstenberg, um ihre Renchtalbesitzungen
führten, kamen ihm zu Hilfe. 1271 mußte er dem Grafen Heinrich von Fürstenberg
durch Aufnahme als „Seßmenn" in die Ullenburg die rechtliche Grundlage
für seine Grundherrschaft zum oberen Nußbacher Hof schaffen. Dafür ließ er sich
die Hälfte dieses Hofs (V» der villa Oberdorf) und das Tal Ramsbach mit dem
Schloß (Traierjörgenschlößle) zu Lehen auftragen. Auch die Bärenburg kam durch
Kauf in seine Hand. Ulm ist bereits Gerichtsmittelpunkt des Tals geworden. Am
13. Juni 1272 schlichtet der Vogt von Ullenburg, Peregrinus, einen Streit zwischen
dem Kloster Kniebis und einem Bürger Rüdiger Schettelin von Obernkirchen.
Dieses Obernkirchen hatte also noch kein Gericht; es gehörte noch zur Nußbacher
Curie, die ja teilweise in den Händen des Bischofs und Allerheiligens war.
Fürstenberg hatte nur noch die Hälfte einer der drei Curien. Zu gleicher Zeit dürfte
auch das fürstenbergische Gut in der Maisach mit jenem „Castrum" durch Kauf in
straßburgische Hände gekommen sein. Damit war Straßburg, das auch die bambergischen
Lehen (die Kirchengüter) durch Kauf zurückgewonnen hatte, Grundherr
über etwa ein Viertel des gesamten Talbodens. Mitgrundherren waren die Markgrafen
von Baden, die Grafen von Eberstein und an letzter Stelle die Fürsten-
berger. Das Tauziehen um die „Oberherrschaft" begann.

Das Reichslehen des Tales.

Noch war das Reichslehen in Händen der Fürstenberger als zähringischer Erben.
Aber grundherrlich gesehen war der Bischof doch im Vorteil, da er durch die
Inkorporation des Klosters Allerheiligen und die Jurisdiktion über die von
Bamberg zurückgekauften Kirchengüter seinen Mitgrundherrn um etliches voraus
war. Dazu kaufte er 1303 nicht nur von der Witwe Udelhild von Freiburg den
letzten Rest ihrer Grundherrschaft, die Burg Fürsteneck mit den dazu gehörenden
Curien, sondern ließ sich gleichzeitig (1316) von König Friedrich dem Schönen,
einem Habsburger, dessen Kanzler er war, das Reichslehen, das bisher in fürsten-
bergischer Hand war, übertragen. Er erhielt dadurch Gerichts- und Gebietsgewalt
„über die Reichsleute im Noppenauer Tal und Reinichen und bestimmten Gebieten
am Ufer der Sasbach" 14). Diese sollten fortan „dem Bischof und seinem Vogt auf
der Ullenburg" an Stelle des Königs in der gleichen Weise dienstbar sein15). Offenbar
war zunächst an eine Belohnung des Bischofs für getreue Dienste gedacht, denn

1*) Die Ulmer Mark grenzte im Achertal an die Sasbacher Mark.

!5) Die furstenbcrgische Landesverwaltung wurde bis dahin von der Burg Ortenberg aus geführt. Jetzt
sollte also die Ullenburg, die ja in der Hand des neuen Landesherrn war, an ihre Stelle treten. Der Vogt des
Grundherrn wäre also gleichzeitig Vogt des Landesherrn geworden.



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