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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 30
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mögender Familien, zum andern durch eine Erweiterung des alten Besitzstandes,
die durch das Hinzukommen neuer Lehengüter ermöglicht wurde, die entsprechenden
Mittel aufgebracht werden konnten 18). Die Vermutung Friedrich Lütges 19),
daß Familienhorte angebrochen wurden, erscheint unzutreffend. Die Situation in
den Jahren bis 1350 war schon derart gefährlich, daß, wenn solche Familienhorte
überhaupt vorhanden waren, sie wohl bereits in diesen kritischen Jahren aufgebraucht
worden wären, noch bevor an die Verflüssigung des immobilen Familiengutes
herangegangen wurde.

c) Stiftungen

Neben den auf finanzielle Gründe zurückzuführenden Besitzverringerungen werden
durch die gleichbleibend hohen Stiftungen an kirchliche Institutionen weitere
Verminderungen des Vermögens bewirkt. In ihrem Wert zumeist nicht zu erkennen,
setzen sich die Stiftungen aus Gülten, immobilen Gütern (Äcker, Matten, ganze
Höfe), Rechten (Patronat, Zehnten) oder anderen Sachwerten (Pferde, Rüstungen)
zusammen 20).

Ordnet man die vorkommenden Stiftungen nach ihren Motiven, so lassen sich
drei Gruppen unterscheiden:

1) Die am häufigsten auftauchende Stiftung ist die Jahrzeitstiftung, die ausschließlich
aus religiösen Motiven geleistet wird. Zahlenmäßig überwiegt diese Form der
Stiftung bei weitem; das gestifttete Gut indessen ist nur selten genannt und in seinem
Wert nur selten zu erkennen. Die starke Religiosität und die Angst um das Seelenheil
ließen die Jahrzeitstiftungen zu einer für jeden einzelnen obligatorischen Schenkung
werden.

Da die Jahrzeitstiftungen, bei denen entweder der Kapitalwert oder der jährliche
Zins genannt sind, sich alle in der gleichen Größenordnung bewegen, läßt sich der
durchschnittliche Wert dieser Stiftung auf 10—20 lb. dn. beziffern. Entsprechend
der verschieden großen Gewissensnot sind die Stiftungen sehr oft durch spätere Zugaben
erhöht oder aber von vornherein höher angesetzt worden.

2) Weniger zahlreich, dafür jedoch meist sehr umfangreich, sind die Stiftungen,
die der Versorgung eines im Kloster lebenden Familienangehörigen oder dessen
wirtschaftlicher Besserstellung dienen und nach dem Tode des Begünstigten an das
Kloster fallen 21). Obwohl diese Form der Stiftung sicher sehr viel älter ist, findet
sie sich erstmals zwischen 1320 und 1330, um dann später öfter aufzutauchen.

In einer Reihe von Fällen wurde mit dieser Stiftung neben der bereits genannten
Absicht, der Ausstattung oder Besserstellung eines Angehörigen, noch ein weiterer
Zweck verbunden. In den Urkunden wurde dabei ausbedungen, daß die Stiftung
wie bisher nach dem Tode des Begünstigten in den Besitz des Klosters übergehen,
aber zu einer Jahrzeit des Stifters verwandt werden soll. Es hat den Anschein, als
habe man dadurch die eigentliche Jahrzeitstiftung umgangen und zwei verschiedene
Dinge, nämlich Ausstattung eines Angehörigen und Jahrzeitstiftung, miteinander
verknüpft 22).

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