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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 31
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3) Regelmäßig sehr wertvoll sind die Stiftungen, die der Errichtung eines Altars,
einer Kapelle oder auch nur der Gründung einer Priesterpfründe dienen. Die
Summe (meist wieder Gülten oder Immobilien) wird in der Regel von mehreren
Familienangehörigen oder sogar mehreren Familien gemeinsam aufgebracht.

Dadurch, daß diese Stiftungen immer mit einer Auflage zugunsten der Stifter
verbunden sind, fehlt ihnen allerdings manches vom Wesen einer aus reiner Gläubigkeit
kommenden Schenkung23). Da das Patronatsrecht, das Recht zur Einsetzung
eines Priesters o. ä. den Stiftern immer vorbehalten bleiben, und da mehrfach
Söhne der Stifterfamilie an der neugeschaffenen Pfründe Priester werden, kann
die Stiftung sehr oft als Schaffung einer krisenfesten oder gar ein ausreichendes Auskommen
sichernden Einkommensquelle für die Stifterfamilie bzw. zumindest eines
ihrer Mitglieder angesehen werden.

131924) stiften die Brüder Burckhard und Erkengerus von Windeck eine Frühmesse zu
Bühl; 13292S) stiften die Röder zusammen mit den Bach und Hugo von Kindweiler eine
Kapelle im Neuweierer Tal; den Stiftern bleibt das Recht zur Ernennung des Priesters
vorbehalten; 1336 2U) wird Bruno vonWindeck als Priester für den aus einer Windeckischen
Stiftung stammenden Altar in Ottersweier eingeführt; 13 5 4 27) verzichtet Kunz Röder
gegen eine Leibrente auf Kirche und Pfarrei Steinbach zugunsten des Klosters Lichtental;
1368 28) stiften die Windeck eine neue Pfründe in Ottersweier; als erster Kaplan wird der
Sohn eines der Stifter eingeführt; 1327 2B) statten die Windeck eine Kapelle neu aus;
1378 30) einigen sich die Bock, Hummel, Kolb, Stoll und Wiedergrün über die Besetzung
der St.-Georgs-Kapelle zu Staufenberg; 1383 31) wird von den Röder eine weitere Kapelle
im Neuweierer Tal gestiftet.

Die Stiftung von Gülten, die ein Besitzstück des Stifters belasten, scheint nach
Möglichkeit vermieden worden zu sein. Die Belastung des Besitzes wurde umgangen
, indem eine Gült gekauft und sofort an die begünstigte Kirche gegeben wurde32).
War der Stifter zur Zeit der Stiftung nicht in der Lage, Geld zum Gültenkauf flüssig
zu machen, so vermachte er eine Gült von eigenen Besitzungen, wobei aber stets die
Möglichkeit zum Rückkauf der Gült auf oftmals lange Fristen vorbehalten blieb 33).
Es ist denkbar, daß diese Vorsichtsmaßnahme ihren Grund in den zahllosen und
langwierigen Streitereien hat, die (oft erst ein, zwei Generationen später) zwischen
dem beschenkten Kloster und der Familie des Stifters durch derartige, den eigenen
Besitz belastende Stiftungen ausgelöst wurden; der meist ungünstige Ausgang des
Rechtsstreites für die Stifterfamilie dürfte die Vorsicht noch verstärkt haben El).

Man geht wohl nicht fehl, wenn man die Besitzverluste, die durch Stiftungen
hervorgerufen wurden, als ähnlich schwerwiegend für das Familiengut bezeichnet
wie die Abgänge durch Verkäufe. Vorausgesetzt, daß die Jahrzeitstiftung regelmäßig
entrichtet wurde und ihre durchschnittliche Werthöhe 10—20 lb. dn. betrug,
wären es für die 16 Familien pro Generation mindestens 160—320 lb. dn., für den
ganzen Untersuchungszeitraum also 640—1280 lb. dn., die aus der Hand des
Niederadels in den Besitz der Kirche übergehen; dabei ist nur ein Elternteil berücksichtigt
, die Kinder sind nicht mitgezählt und eventuelle weitere Stiftungen ebenfalls
nicht mit eingerechnet.

An der Höhe der Summe läßt sich ermessen, wie das im allgemeinen verminderte,
bestenfalls gleichgebliebene Vermögen angegriffen wurde. In Familien, in denen

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