http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0077
dort. Seine Belehnung mit dem Kirchsatz zu Burgheim erfolgte im Jahr 147714).
Er war der Sohn des Wilhelm Roder zu Neuweier, der allein mit
dem Burgheimer Kirchsatz am 3. Juli 1465 belehnt worden war. Er wird als
73jähriger Mann zum letztenmal 1474 erwähnt. Er war damals Zeuge — daher
die Altersangabe! — im Streit zwischen der Stadt Straßburg und den Markgrafen
von Baden. Es ging um eine Mark! Der alte Wilhelm Roder erlaubte sich bei
dem Zeugenverhör den Scherz, von dieser einen Mark käme der Titel Markgraf.
Wilhelm Roder wird bei anderer Gelegenheit als Roder von Renchen bezeichnet.
Vor 1465 war Wilhelm bereits am 12. November 1454 allein, zuvor aber am
3. April 1432 gemeinsam mit seinem Vetter Georg Roder zu Offenburg
mit dem Burgheimer Kirchsatz belehnt worden. Ihr gemeinsamer Großvater war
ein Konrad Roder. Einer anderen Linie gehört ihr Vorgänger als Burgheimer
Kollator an, der Johannes Heinrich Roder von Tiefenau, der
in den Lehenurkunden für seinen Sohn Dietrich am 12. Juni 1432 als bereits gestorben
bezeichnet wird, eine kleine Differenz zur Angabe auf der Grabplatte.
Am 2. April 1432 war er noch bei Markgraf Jakob von Baden, dem er bestätigte,
daß von der 2000-Gulden-Schuld des verstorbenen Markgrafen Bernhard die
Hälfte bereits ihm und dem Mitgläubiger Friedrich Roder bezahlt worden sei.
Dieser J. H. Roder von Tiefenau war von den hier genannten Angehörigen der
Sippe der Bedeutendste15). Als markgräflicher Rat, Unterlandvogt der oberen
badischen Lande und als kaiserlicher Unterlandvogt des Breisgaus trat er hervor.
Daneben war er ein bedeutender Truppenführer. Heinrich Roder starb in einem
Alter von 60 Jahren. Von ihm konnte also das Skelett unter seiner Grabplatte
nicht stammen. Denn der Freiburger Ausgräber bestätigte, daß die verstorbene
Person höchstens 30 Jahre alt geworden sei. Das wolle er auf seinen Sachverständigeneid
nehmen. So liegt denn nahe, in dem Skelett die letzten Überbleibsel
der Eva Widergrün von Staufenberg zu sehen. Das auf die Platte nachträglich
gemeißelte R sollte vermutlich sagen, daß die Nachbestattung auch zur
Rodersippe gehöre. Der Umstand, daß das Skelett in großer Tiefe unter der
Platte lag, könnte darauf hindeuten, daß auch Anton Roder hier begraben werden
sollte, was aber nicht geschah.
Freiherr Albert Röder von Diersburg hatte also nicht ohne gute Gründe auf
die fragwürdigen Überbleibsel im Sarg des Johannes Heinrich Roder verzichtet.
Ein gewisses Dunkel war erhellt worden, aber neue Fragen tauchten auf. „. . . item
den Kirchensatz zu Burkheim by Lare gelegen, der da ruret von der h e r -
schaftvon Friburg" (Anmerkung 14); diese Stelle aus einem markgräflich
badischen Lehensbrief erinnert an eine andere Verleihungsurkunde.
Im Mannbuch der Markgrafen Bernhard und Rudolf von Baden 1381 ff.16):
„H einrich Schenke von Burgheim von meine Hand gfe Egen von Friburg
14) Kopialbudi 43 (GLA). „Wir Christoff marggrave zu Baden haben zu eynem rechten mannlehen ge-
luhen Anthonien Röder . . . item den Kirchensatz zu Burkheim by Lare gelegen, der da ruret von der
herschaft von Friburg."
15) Im Lahrer Anzeiger — 2. und 3. 7. 54; 24. 9. 54 — finden sich weitere Angaben, zunächst noch in
der Meinung, das Patronat von Burgheim hinge an der Burg Tiersberg; später die berichtigte Angabe.
16) Kopialbudi 37 (GLA).
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