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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 66
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hette die in den DingkaufFe horent <von ,gfe' bis ,horent' durchgestrichen und
darübergesetzt: ,dem Markgraffen von Baden zu Lehen han'> zum ersten fünffzig
Juch ackers Item das Vische-Wasser zu Kubach Item 4 U Zinses Item VI tagewan
Matten Wachses. Item daz virteil des Wynzehenden zu Burgheim an dem alten
Berge; Twing und bane die Drüteil zu Burgheim; Item zwey Banngarten zu Burgheim
und vier Vierteil haber geltes und VI Schilling pfennig geltz und acht
hunre geltz uff dem hohenberge."

Dieser Heinrich Schenke war mir bereits gut bekannt geworden als erster
Bürger der Stadt Lahr im Jahr 1356. Das Bürgerbuch — einer der größten
Schätze des Lahrer Stadtarchivs — beginnt mit den Worten: „Dis sint die Burger
in der stat zu Lare. Unser herre Got ist bürger in der Stat zu Lare. Item Heinrich
der Schencke ist burger an siner schüren vor der bürge." ") Warum ist Heinrich
der Schenke der Nächste bei Gott? Sein Vater mag Heinrich der Schenke von Burgheim
gewesen sein, der 1302 genannt wird. Neben ihm wird als Zeuge „Her
Herman der Schenke der Kirchherre von Burcheim" genannt18). Ich vermute, daß
im Jahr 1356, als die Grafen von Freiburg noch die Herren von Burgheim waren,
Heinrich der Schenke Kollator der Kirche, die ja auch Gemeindekirche für den
größeren Teil der Stadt war — siehe Karte „Im vorderen Schuttertal" —, gewesen
ist. Da stand er in der Tat sehr nahe bei Gott, wenn man so sagen will.

Der in der angezogenen Urkunde genannte Dingkauf war zunächst eine Verpfändung
gewesen. Am 12. November 1366 verpfändete Graf Egon von Freiburg
— gestorben 1385 — dem Markgrafen Rudolf eine jährliche Gülte von 200 Gulden
und alle zu Lehen gehenden Güter und Lehensleute in der Ortenau mit Ausnahme
des Kirchsatzes zu Burgheim für 2000 Goldgulden.

Die Grafen von Freiburg als Herren von Burgheim und
seiner Peterskirche, in der Bannherrschaft abgelöst durch den Pfandherren
, der das Vorkaufsrecht hatte und es noch im gleichen Jahrhundert gebrauchte
, wie oben dargestellt wurde. Mit Heinrich Schenk, der ein Drittel Zwing
und Bann als Lehen besaß, wurde gleichzeitig Heintzman von Croswilre (Großweier
) mit der Hälfte von Gericht, Zwing und Bann belehnt, später Hesse von
Gemar mit einem Anteil an der Herrschaft, wobei es schwierig ist, bei noch
weiteren Lehensleuten die jeweiligen Lehensteile in Einklang mit dem Gesamtbetrag
zu bringen. Mancher Wechsel fand statt, so daß beim Fehlen einiger Urkunden
die Übersicht verlorengeht.

Im Berain 1531 (GLA) werden die „Freiheiten, Herlich- und Gerechtigkeiten
eines Bannern zu Burckheim" um 1559 beschrieben. Dieses Mannlehen, das zuerst
unter den badischen Markgrafen „die Schenckhen, hernach die Stollen" zu Lehen

17) Vier Schüler des Lahrer humanistischen Gymnasiums haben mir geholfen, dieses Bürgerbuch so auszuwerten
, daß ein Stadtplan des mittelalterlichen Lahr gezeichnet werden konnte. Das Ergebnis dieses
Forschens zusammen mit andern Forschungen wurde in einer Festschrift des Gymnasiums und hernach in
erweiterter Form als Büchlein herausgebracht. „Beiträge zur mittelalterlichen Geschichte von Lahr und
Umgebung. 1954. Verlag der Buchhandlung Fritz Baumann, Lahr."

18) GLA. Urkundenarchiv Lahr—Mahlberg—Gcroldseck/Specialia Wittelbach. Am 1. 4. 1302 wurde ein
Vertrag über Wittelbach zwischen Heinrich von Tutenstein und Cünreli von Burnebach geschlossen. Bei den
Zeugen seien außer den obigen noch genannt: Der Waltbotte von Lare; Johannes der Schenke von Bonenbach.

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