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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 78
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standen und zutage gefördert worden. Bei heutigen Neubauten zeigt er sich
bisweilen in geringer Tiefe. Als ich ihn bei der Ausgrabung öfter beobachtete,
stellte ich fest, daß er bald mehr, bald weniger hart gebrannt erschien, ohne
Spuren von daraufliegendem Brandschutt zu zeigen. Ich nannte ihn daher den
„gebrannten Boden". Die Meinung eines mitbeobachtenden Bauern mache
ich mir daher zu meiner eigenen: Man hat mit Reisigfeuer einen billigen und
dauerhaften Boden hergestellt.

Ich kehre zurück zu meinen Ausführungen über die Bedeutung Erchenbalds laut
Aussage der Aufzeichnung von 103 5. Bischof Wilhelm bestätigt darin,
daß Erchenbalds unrechtmäßige Abtrennung des Dinglinger Zehnten vor seinem
Vorgänger Werner (1002—1007) festgestellt wurde. Man darf daraus schließen,
daß um 1000 in Burgheim Bestrebungen um eine Wiederherstellung des alten
Zustandes einsetzten, wobei die Frage nach dem baulichen Zustand jetzt ausgeklammert
sei. Der Kläger könnte bereits der Hermann von 1035 sein. Er hätte
gewiß bei Bischof Werner Gehör gefunden, der ein Bruder Bezelins von Villingen,
des späteren Gaugrafen der Ortenau war, also auch ein Berchtoldinger wie Hermann
. Werner, ein Jugendfreund von Heinrich IL, hat die Einsetzung seines
Bruders in das Amt eines Ortenaugrafen nicht mehr erlebt. Bezelin = Bertold
starb im Sommer 1024 und fand sogleich in seinem gleichnamigen Sohn einen
Nachfolger. Möglicherweise war der Burgheimer Hermann sein Bruder; auf
jeden Fall gehörte er zu dessen Sippe, da Erzbischof Bertold von
Besancon sich für ihn einsetzt. Zu diesem Punkt schrieb mir Professor
H. Büttner vor einigen Jahren: „Wenn in der Urkunde von dem Eingreifen des
nicht im Amt befindlichen Erzbischofs von Besancon die Rede ist, so kann dies
am besten so verstanden werden, daß Berthold an der Kirche zu Burgheim
persönlich interessiert war. Wegen des Namens, und weil Burgheim ohnehin im
Besitz der Bertholde war, so ist es sehr wahrscheinlich, daß der Erzbischof
Berthold in Burgheim als Angehöriger der Familie auftritt, aus Gründen des
Amtes kann es ohnehin nicht geschehen sein."

Dieses Eingreifen des Bertold von Besancon geschah während der Amtszeit des
Bischofs Wilhelm von Straßburg (1028—1047), eines Oheims von König Konrad
II. Wer den oben angeführten Satz Büttners „von dem Eingreifen des nicht
im Amt befindlichen Erzbischofs von Besancon" liest, mag sich mit Recht fragen,
war er aus irgendwelchen Gründen zeitweilig beurlaubt? Ich fragte in diesem
Sinn und erhielt aus dem Baseler Staatsarchiv die freundliche Antwort: „Ber-
thaldus von 1010 bis 1049 nachweisbar, der den Anspruch auf den Erzstuhl von
Besancon erhob, allerdings ohne sich rechtmäßig durchsetzen zu können. Rechtmäßige
Erzbischöfe jener Zeit waren Waltherius, 1016—1030, und Hugo I.,
1031—1067. 1049 wurde Berthaldus auf der Synode in Mainz am 19. Oktober
als intrusus, invasor verdammt." (Dr. Andreas Staehelin.)

In Fortsetzung des Berichts von der Burgheimer Kirchweihe 1035 ist schließlich
von der Wiedergutmachung zu erzählen. Bischof Wilhelm versicherte,
daß er jenen abgetrennten Teil auf der nächsten allgemeinen Versammlung zurückgeben
werde. Diese nächste Synode fand unter dem Vorsitz des Kaisers Konrad II.

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