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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 88
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um 1655 Die Stadt Lahr sorgt für die Wiederherstellung der Frucht-und Geldzinsen
für die Burgheimer Kaplanei.

1804 Die besonderen Bannrechte werden aufgehoben. Burgheim wird nach

Lahr eingemeindet, erhält aber einen besonderen Stabhalter.

von 1840 an Die Burgheimer Kirche wird für Gebetsgottesdienste eingerichtet.

1873 Der badische Staat lehnt den Antrag der Burgheimer auf Selbständigkeit
der Gemeinde ab. 74 Bürger.

1922 Die evangelische Kirchengemeinde Lahr wird Besitzerin der Burgheimer
Kirche.

Die Offenburger Reichsschultheißen

von Otto K ä h n i

Offenburg hatte nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen (1218) von
dem staufischen Kaiser Friedrich II. das Privileg der reichsunmittelbaren Stellung
erhalten und blieb bis 1803 Reichsstadt. In den Jahrhunderten des Spätmittelalters
hatte die Stadt ihre Blütezeit. Die Berufung der Franziskaner (1280), die Gründung
des St.-Andreas-Hospitals (1300), der Neubau der Pfarrkirche (1415), der
Wiegendruck (1496), die Gründung der Lateinschule (1517), das Renaissance-
Kruzifix (1521) und der ölberg (1524) sind Zeugnisse eines beachtlichen Wohlslandes
und kulturellen Leistungswillens. Dann setzte der Niedergang ein. Schuld
daran sind einmal die Wirren der Reformation und Gegenreformation, die Verheerungen
des Dreißigjährigen Krieges und der Eroberungskriege Ludwigs XIV.
Das Jahr 1689, in dem Offenburg völlig zerstört wurde, bedeutet einen tiefen Einschnitt
in die Stadtgeschichte. Eine weitere Tatsache, die eine kraftvolle Entwicklung
Offenburgs verhinderte, war das Ubergewicht der Stadt Straßburg, dessen
Wirtschaftsraum sich bis zum Kamm des Schwarzwaldes erstreckte. Hemmend
wirkte auch der soziale Gegensatz zwischen den Patriziergeschlechtern und Zünften
. Wohl hatte Offenburg eine ausgesprochene Zunftverfassung, denn neben dem
Alten Rat der Geschlechter stand der Junge Rat der Zünfte. Trotzdem war der
Einfluß der Zünfte auf das Stadtregiment recht unerheblich. Dazu kommt, daß
die jungen Patrizier oft das Amt eines Stettmeisters im Jungen Rat bekleideten,
bevor sie in den Alten Rat aufgenommen wurden. Der Umstand, daß die Zwölfer
des Alten Rats, die im sicheren Besitz von Grund und Boden waren, von den
bürgerlichen Pflichten befreit waren, die Mitglieder des Jungen Rats aber Wach-
und Frondienste leisten und Abgaben entrichten mußten, führte immer wieder zu
ernsten Vertrauenskrisen. Eine entscheidende Rolle spielte der politische Gegensatz

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