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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
44. Jahresband.1964
Seite: 94
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1964/0106
1645: Die Erzherzogin-Witwe Claudia betont in ihrem Bestätigungsschreiben:
„Das Erzhaus ist als Pfandinhaber der Landvogtei Ortenau befugt, solche Stöll
aus den Zwölfern mit einem, so uns am tauglichsten zu seyn bedunkhen würde,
und nach unserem Gefallen zu ersetzen." Die Wahl fiel auf Hans Georg
G e p p e r t. Die Göppert, heute noch in der Ortenau ein weitverbreitetes Geschlecht
, erscheinen in den Offenburger Kirchenbüchern in mehreren Zweigen und
zählten im 17. und 18. Jahrhundert zu den führenden Familien Offenburgs. Bald
nach seiner Ernennung kam es zu Spannungen; denn Geppert weigerte sich trotz
wiederholter Warnung durch die Erzherzogin, die Gebühr von 100 Goldgulden
zu bezahlen mit der Begründung, das Geld könnte „wegen der Kriegsläufte durch
den Feind bloquiert werden". Der wirkliche Grund für sein Verhalten dürfte
jedoch in einem ernsten Mißtrauen liegen; denn ihm sowie den Ratszwölfern war
es unangenehm aufgefallen, daß die Beamten der Landvogtei in einem Schreiben
an das Erzhaus mit Bezug auf ihn vom Offenburger „Unterschultheißenamt"
sprachen. Dies führte zu einem längeren Schriftwechsel.

Geppert starb im April 1654. Dessen Nachfolger wurde Philipp Berger, der
ohne Zweifel ein Nachkomme des 1585 verstorbenen gleichnamigen Schultheißen
war. Er war Stettmeister und Mitglied des Alten Rats. Ihm übertrug Erzherzog
Ferdinand Carl „in Ansehung seiner Ehrbar- und Geschicklichkeit, deren er uns
berümbt worden ist, auch der guethwilligen Gehorsamb, die er Uns erzeigt undt
dero fürthers sich zue halten underthänigst angebotten hat, das bemelt Schult-
haissenambt auf sein Lebenlang. Er soll Gerechtigkeit wirklich handhaben
". Auch er erregte das Mißfallen des Erzhauses; denn er war nach der Amtseinführung
„weder bey Abholung und Wiederheimbbegleitung (des Amtmanns),
wie vor 10 Jahren geschehen, mitgangen". Die vorderösterreichische Regierung in
Freiburg wollte wissen, ob „diese Unterlassung vielleicht aus Grobheit oder aus
Übersehen oder mit Fleiß möchte beschehen sein". In seiner Antwort beanstandete
der Offenburger Magistrat wiederum, daß die Freiburger Regierung „allhiesiges
Schultheißenambt ein Under-Schultheißenambt zue nominieren belieben", und bat,
das zu tun, „waß zue guether nachbarlicher Intelligenz ersprießlich seye".

Bergers Tod 1679 und die Frage der Nachfolge gab wiederum Anlaß zu
Spannungen; denn in einem Schreiben des Oberamts der Landvogtei ist zu lesen,
daß die Stadt Offenburg „Renitenz übe". Das Ratsprotokoll vom 7. Januar 1679
lautet: „Das Schultheißenambt ist uff Absterben Philipp Bergers vacant, alß were
an dessen Stell Herr Johann Schenk zum Schultheißen eligiert und
nominirt worden vermöge vorhandener kayserl. Privilegia aus den Zwölfern des
Alten Raths." Schenk stand seit 1654 ununterbrochen im Dienst der Stadt, zuerst
als Stettmeister des Jungen Rats, seit 1656 als Stettmeister des Alten Rats. In
seine Amtszeit fiel die völlige Zerstörung Offenburgs.

Schenks Nachfolger wurde 1691 Franz Christoph Witsch. Die Familie Witsch
hat sich um das kommunale Leben der Stadt bis 1803 sehr verdient gemacht.
Franz Christophs Vater war jener Magister Johann Witsch, der im Leben
Grimmelshausens eine entscheidende Rolle gespielt hat. Aus Oberbergen im Elsaß
eingewandert, hatte er in Freiburg die Rechte studiert, war 1638 bis 1648

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